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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

6. An was man nicht so alles denken muss

verfasst von : Jürgen Drebes

Erschienen in: Ratgeber Wachkoma

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Für die weitere ambulante Krankenbehandlung sind die Bestimmungen im Sozialgesetzbuch Nummer fünf von Bedeutung, zusätzlich gibt es Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Nummer elf. Insbesondere die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit durch Empfehlung eines Pflegegrades ist von Bedeutung für die weiterführende ambulante Versorgung. Zusätzlich zum Pflegegrad gibt es die Möglichkeit an Kursen teilzunehmen, die Pflegetechniken vermitteln und trainieren, auch um Pflegetätigkeiten eigenständig durchführen zu können. Flankiert werden diese Unterstützungsangebote von Maßnahmen für berufstätige Angehörige, die bislang wenig genutzt werden.
Metadaten
Titel
An was man nicht so alles denken muss
verfasst von
Jürgen Drebes
Copyright-Jahr
2021
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-62831-7_6