Erratum zu:

Anaesthesist 2018, 67:617–634

https://doi.org/10.1007/s00101-018-0469-7

Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass es im Beitrag durch das versehentliche Weglassen eines Buchstabens zu einer inhaltlichen Falschaussage kam. Der erste Satz auf S. 622 muss korrekterweise folgendermaßen lauten:

„Aufgrund seiner günstigen hämodynamischen, aber auch analgetischen Wirkung gilt Ketamin als das Anästhetikum des Rettungsdienstes, wobei nach Anwendung in der Notfallsituation KEIN (statt EIN) erhöhtes Risiko einer posttraumatischen Belastungsstörung besteht [3, 41].“

Damit ist ebenso die zugehörige Kernaussage am Seitenrand obsolet und muss wie folgt heißen:

„Nach Anwendung in der Notfallsituation besteht kein erhöhtes Risiko einer posttraumatischen Belastungsstörung.“

Damit deckt sich die Aussage auch wieder inhaltlich mit den dort angegebenen Literaturquellen (hier [1, 2]). Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.