Erratum zu:

Med Klin Intensivmed Notfmed 2021

https://doi.org/10.1007/s00063-021-00860-x

In diesem Artikel wurde die Abb. 4 falsch wiedergegeben. Die Abbildung hätte wie hier dargestellt erscheinen müssen. Der Originalbeitrag wurde korrigiert.

Abb. 4
figure 1

Skizze der integrierten Notfallversorgung nach dem Entwurf des Sachverständigenrats mit ergänzender Darstellung einer möglichen Patientenverteilung durch den Rettungsdienst unter der Annahme, dass 1.) alle „dringlichen“ bzw. „weniger dringlichen“ Fälle mit stationärer Weiterbehandlung direkt in die zentrale Notaufnahme, 2.) alle „weniger dringlichen“ Fälle mit ambulanter Weiterbehandlung im Zeitraum Montag bis Freitag, 08.00 bis 19.00 Uhr (ohne Feiertage) zum niedergelassenen Arzt (in die Praxis) bzw. 3.) außerhalb dieser Zeiten an eine „zentrale Anlaufstelle“ disponiert werden. Medizinisch-inhaltliche Aspekte bleiben bei der Zuordnung unberücksichtigt. 1Nutzt Notfallalgorithmen/Versorgungspfade, Zugriff auf verfügbare Ressourcen, bucht Termine bei zentraler Anlaufstelle. 2 Ersteinschätzung möglichst durch ärztliche „Generalisten“, breit weitergebildete (Allgemein‑)Mediziner mit notfallmedizinischer Erfahrung. Die Ersteinschätzung muss weisungsunabhängig vom Krankenhaus erfolgen. 3Ggf. mit kinder- und/oder augenärztlichem Bereitschaftsdienst und/oder psychiatrischem Kriseninterventionsdienst. (Die Option „Versorgung vor Ort“ wurde nicht berücksichtigt. 17 „weniger dringliche“ Fälle mit ambulanter Weiterbehandlung konnten zeitlich nicht zugeordnet werden). (Aus [4]. Mit freundl. Genehmigung © Referat 515 – Geschäftsstelle des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen [SVR], Referat „Ethik im Gesundheitswesen, Sachverständigenrat Gesundheit“, Bundesministerium für Gesundheit. Alle Rechte vorbehalten)