Dtsch Med Wochenschr 2003; 128(44): 2331-2332
DOI: 10.1055/s-2003-43180
Arztrecht in der Praxis
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Bekanntgabe ärztlicher Gutachten an Versicherte in der privaten Krankenversicherung

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.06.2003 - IV ZR 418/02H.-J Rieger
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Publication Date:
30 October 2003 (online)

Problem

Bei der Einholung von ärztlichen Gutachten, gleich durch welche Institution, stellt sich immer wieder die Frage, ob und gegebenenfalls gegenüber wem der Proband Anspruch auf Bekanntgabe des Gutachtens einschließlich der Identität des Gutachters hat. Ein Anspruch gegen den Gutachter persönlich auf Einsichtnahme in das im Auftrag eines Dritten erstattete Gutachten wird in aller Regel wegen Fehlens eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Probanden und dem Gutachter zu verneinen sein (näher dazu vgl. Dtsch Med Wochenschr 1972; 97: 1925). Eine andere Frage ist, ob dem Probanden ein Einsichtsrecht gegen-über dem Auftraggeber, zum Beispiel einer privaten Krankenversicherung, zusteht. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Urteil vom 11.06.2003 Stellung genommen.

Rechtsanwalt

Dr. jur. H.-J. Rieger

Zeppelinstraße 1

76185 Karlsruhe

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