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Hebamme 2016; 29(05): 313-316
DOI: 10.1055/s-0042-116586
DOI: 10.1055/s-0042-116586
Beruf
Überlastungsanzeige
Warum Hebammen eine Überlastung dem Arbeitgeber anzeigen müssen
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Publication History
Publication Date:
20 October 2016 (online)
Manchmal kommt es zu Situationen, in denen Arbeitnehmer sich derartig überlastet fühlen, dass sie ihren Beruf nicht mehr mit angemessener Sorgfalt ausführen können. Wenn eine angestellte Hebamme bemerkt, dass sie die Pflichten aus ihrem Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann, ohne sich selbst oder andere zu gefährden, ist sie zu einer Überlastungsanzeige verpflichtet. Unser Experte erläutert die gesetzlichen, arbeits- und zivilrechtlichen Grundlagen.