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DOI: 10.1055/s-0031-1295694
Wer bezahlt die ärztliche Weiterbildung?
Publication History
Publication Date:
30 November 2011 (online)
Zusammenfassung
Krankenkassen, Kliniken und Ärzteverbände diskutieren über eine gesonderte Finanzierung der Weiterbildung. Diese könnte die Kliniken finanziell entlasten – und die Qualität der Weiterbildung verbessern. Wir zeigen Ihnen die Positionen einer Debatte, deren Ergebnis noch offen ist.
Kernaussagen
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Momentan wird die Weiterbildung indirekt aus den DRG-Fallpauschalen gezahlt. Die Idee, unterschiedliche Weiterbildungsquoten und evtl. -qualität durch Zu- und Abschläge im DRG-System zu berücksichtigen, stieß auf breite Ablehnung.
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Die Kosten der Weiterbildung sind nicht genau bestimmbar. Damit ist unklar, in welchem Verhältnis sie stehen zum Nutzen, den die Klinik von der Arbeitsleistung der Weiter-bildungsassistenten hat.
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Eine gesonderte (Teil-)Finanzierung z. B. über Gehaltszuschüsse, Prämien oder Förderprogramme könnte Weiterbildung für die Kliniken attraktiver machen. Man könnte sie zudem an die Erfüllung von Qualitätskriterien knüpfen.
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Ein mögliches Modell gesonderter Finanzierung ist das Förderprogramm Allgemeinmedizin, das v. a. Gehaltszuschüsse für die Assistenten umfasst.
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In einigen anderen Staaten wird die ärztliche Weiterbildung stärker staatlich überwacht und finanziert.
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