Die Integration von ambulanter und stationärer Versorgung erfordert andere Zuständigkeiten für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Die Länder müssen mehr Verantwortung übernehmen und gemeinsam mit dem GKV-System die Bedarfsplanung für das gesamte Gesundheitswesen gestalten. Auch die Arbeitsteilung in der Rechtsaufsicht zwischen den Bundes- und Landesbehörden muss neu geordnet werden.
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