Zum Thema
Auf einem Gebiet, das nicht frei von Emotionen ist, ist eine Begriffserklärung unbedingt notwendig, um einen angemessenen Diskussionsstil zu finden. Die Begriffe der aktiven, passiven und indirekten Sterbehilfe werden unter rechtlichen, standesrechtlichen und ethischen Gesichtspunkten besprochen.
Sehr ausführlich wird zu den niederländischen Erfahrungen auf dem schwierigen Gebiet der aktiven Sterbehilfe Stellung genommen. Bei uns unter Strafe verboten, ist sie in den Niederlanden unter strengen Auflagen erlaubt. Der Begriff Euthanasie wird in Anlehnung an die internationale Literatur mit aktiver Sterbehilfe gleichgesetzt. Da die aktive Sterbehilfe den Wunsch der Patienten unbedingt voraussetzt, sei daran erinnert, daß somit ein fundamentaler Gegensatz zu jener Euthanasie des Dritten Reichs vorliegt, die in Deutschland damals gegen den Willen der Betroffenen aus sogenannten eugenischen, rassischen oder anderen Gründen durchgeführt wurde.
Schwerpunkt und richtungsweisende Perspektive dieser Arbeit ist die Erläuterung palliativmedizinischer Maßnahmen und kompetenter Sterbebegleitung, gleichsam als ärztlich und ethisch begründete Antwort auf die Forderung nach aktiver Sterbehilfe, für die bei einer Umfrage neuesten Datums 42% niedergelassener Ärzte in Deutschland aussprachen. Die kollegiale Überzeugung dürfte hier wirksamer als die Androhung strafrechtlicher Verfolgung sein.
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Klaschik, E. Sterbehilfe – Sterbebegleitung. Internist 40, 276–282 (1999). https://doi.org/10.1007/s001080050335
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DOI: https://doi.org/10.1007/s001080050335