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Aktuelle Erläuterungen zum neuen Entgeltsystem 2013

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Neues Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psychosomatik

Zusammenfassung

Die Einführung eines neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie und der Psychosomatik verläuft sehr turbulent. Grund hierfür ist die massive Kritik von Fachverbänden an Gesetz und PEPP-Katalog in den letzten Monaten. Die Autoren sehen die Notwendigkeit in diesem Kapitel die wesentlichen Inhalte und Änderungen der entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Klassifikationen darzustellen und zu diskutieren, um Transparenz zu erzeugen und wichtige Orientierungshilfen für die Umsetzung des neuen Entgeltsystems 2013 zu geben.

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Notes

  1. 1.

    Psych EntgG (2012).

  2. 2.

    Psych EntgG (2012).

  3. 3.

    Psych EntgG (2012).

  4. 4.

    Psych EntgG (2012).

  5. 5.

    Psych EntgG (2012).

  6. 6.

    Sinngemäß nach Psych EntgG (2012).

  7. 7.

    Psych EntgG (2012).

  8. 8.

    Sinngemäß nach Psych EntgG (2012).

  9. 9.

    PsychEntgG (2012).

  10. 10.

    PsychEntgG (2012).

  11. 11.

    PsychEntgG (2012).

  12. 12.

    Sinngemäß nach PsychEntgG (2012).

  13. 13.

    DIMDI, OPS 2012.

  14. 14.

    DIMDI, OPS 2012

  15. 15.

    DIMDI, OPS 2012

  16. 16.

    DKR Psych 2013.

  17. 17.

    DKR Psych 2013.

  18. 18.

    DKR Psych 2013.

  19. 19.

    Heimig 2012 (vgl. hierzu die Vorlage für die außerordentliche Sitzung des Vorstands der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 4. Oktober 2012 in Berlin).

  20. 20.

    Vgl. hierzu VPKD Infomail Nr. 29 12/2012.

  21. 21.

    Heimig 2012 (vgl. hierzu die Vorlage für die außerordentliche Sitzung des Vorstands der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 4. Oktober 2012 in Berlin).

  22. 22.

    Neben den Selbstverwaltungspartnern und dem InEK waren folgende Gremien geladen: Aktion Psychisch Kranke (APK), Arbeitskreis der Chefärztinnen und Chefärzte von Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern, Bundesdirektorenkonferenz (BDK), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), Verband der Psychosomatischen Krankenhäuser und Krankenhausabteilungen in Deutschland e. V. (VPKD), Chefarztkonferenz psychosomatisch-psychotherapeutischer Krankenhäuser und Abteilungen (CPKA), Bundesarbeitsgemeinschaft leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (BAG KJPP), Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) sowie die Bundespsychotherapeutenkammer.

  23. 23.

    KGRP 2012 Rundschreiben 361/12.

  24. 24.

    PEPPV 2013 – Abrechnungsbestimmungen.

  25. 25.

    PEPP-Entgeltkatalog 2013.

  26. 26.

    PEPPV 2013 – Abrechnungsbestimmungen.

  27. 27.

    Die Berechnungsformel für die Prä-PEPP 002 berücksichtigt bei ausschließlich intensivbehandlungspflichtigen Kindern und Jugendlichen nur die OPS-Ziffern 9–670.4* (Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe mit mehr als 12 Stunden pro Tag) und 9–671.2*/3*/4*/5* Einzelbetreuung mit mehr als 4 Stunden pro Tag). Um mit einem Behandlungsfall in diese Prä-PEPP zu gelangen, muss nun die Anzahl dieser Kodes, die einem Fall zugeordnet worden sind, mit dem entsprechenden Faktor multipliziert werden. Sollte das Ergebnis einen Wert größer 7 ergeben, kommt der Patient in jedem Fall in die Basis-Prä-PEPP P002 und zwar unabhängig davon, welche Haupt- bzw. Nebendiagnosen diesem Fall zugeordnet worden sind. Ab einem Punktewert 15 wird der Fall in die PEPP 002A einsortiert.

  28. 28.

    Die Berechnungsformel für diese Prä-PEPP berücksichtigt nur die OPS-Ziffern 9–640.01 (1:1 Betreuung von mehr als 6 Stunden bis 12 Stunden pro Tag), 9–640.02 (1:1 Betreuung von mehr als 12 Stunden bis 18 Stunden pro Tag) und 9–640.03 (1:1 Betreuung von mehr als 18 Stunden bis 24 Stunden pro Tag). Diese sind nun mit einem Faktor versehen, wobei der Ziffer 9–640.01 der Faktor 9, der Ziffer 9–640.02 der Faktor 15 und der Ziffer 9–640.03 der Faktor 21 zugeordnet worden ist. Um mit einem Behandlungsfall in diese Prä-PEPP zu gelangen, muss nun die Anzahl dieser Kodes, die einem Fall zugeordnet worden sind, mit dem entsprechenden Faktor multipliziert werden. Sollte das Ergebnis einen Wert größer 80 ergeben, kommt der Patient in jedem Fall in die Basis-Prä-PEPP P003 und zwar unabhängig davon, welche Haupt- bzw. Nebendiagnosen diesem Fall zugeordnet worden sind. In Abhängigkeit davon, wie hoch dieses Ergebnis ausfällt, wird der Fall in Schweregradbereich A (300), B (150 and £  300), C (100 and £  150) oder D (80 and £  100) einsortiert. Vgl. hierzu PEPP-Definitionshandbuch Version 2011/2013, Seite 25 f.

  29. 29.

    PEPP-Entgeltkatalog 2013

  30. 30.

    PEPPV 2013 – Abrechnungsbestimmungen.

  31. 31.

    Allerdings spiegelt die selbst gezogene Stichprobe in den Kapiteln 15.4.1 bis 15.4.3 die gewählten Vergütungsstufen mit ihren Relativgewichten in den dargestellten Kostenverläufen fast gar nicht wider. Wie zuvor deklariert, wird die erste Vergütungsstufe meist deutlich höher bewertet als die nachfolgenden. Der Unterschied in der Deutlichkeit und über die gewählte Länge kann in der Stichprobe jedoch nicht nachvollzogen werden. Wenngleich die Stichprobe gewissen methodischen Schwächen unterliegt, bleibt die Vermutung, dass hier eher ein politischer Wille abgebildet worden ist, um Anreize zu schaffen, die volkswirtschaftlich von Vorteil sein könnten.

  32. 32.

    InEk: Anmerkungen des InEK zu verschiedenen zum PEPPSystem vorgebrachten Kritikpunkten (2012).

  33. 33.

    Mit Hilfe von Komplexkodes können national anerkannte Standard definiert werden, z. B. wenn für die Behandlung von mittelgradig schweren Depressionen Mindesttherapiezeiten von Ärzten und/oder Psychologen pro Woche definiert werden, die es zu erbringen gilt, wenn die Indikation dafür vorliegt. Nur in diesem Fall würde es die lukrativere Vergütung geben, zumal sich die höheren Kosten in der Kalkulation bestätigen lassen würden. Ohne jedoch nationale Standards zu setzen, wird es immer Kliniken geben, die weniger Therapiezeit investieren werden und damit zum Nachteil des Patienten wirtschaftlicher arbeiten können als jene die zuviel oder das richtige Maß an Leistungen investieren.

  34. 34.

    Heimig 2012 (vgl. hierzu die Vorlage für die außerordentliche Sitzung des Vorstands der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 4. Oktober 2012 in Berlin).

  35. 35.

    InEk: Anmerkungen des InEK zu verschiedenen zum PEPPSystem vorgebrachten Kritikpunkten (2012).

  36. 36.

    InEK 2012: Folie 296.

  37. 37.

    PEPPV 2013 – Abrechnungsbestimmungen

  38. 38.

    Stellungnahme Diakonie Deutschland 2012

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Birr, M.C., Berton, R., Studenski, F. (2013). Aktuelle Erläuterungen zum neuen Entgeltsystem 2013. In: Studenski, F., Berton, R., Birr, M. (eds) Neues Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psychosomatik. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4165-7_15

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4165-7_15

  • Published:

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8349-4164-0

  • Online ISBN: 978-3-8349-4165-7

  • eBook Packages: Business and Economics (German Language)

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