Zusammenfassung
Es ist bei dem derzeitigen Personalschlüssel nicht möglich, immer für die Menschen da zu sein oder sie im Blick zu haben. Da aber selbst die wenigen vorgesehenen Stellen selten besetzt werden, sind Unachtsamkeiten und Nachlässigkeiten, ja in gewissem Maße Vernachlässigungen unvermeidlich und an der Tagesordnung. Diese Tatsache muss offen benannt werden, damit den Pflegekräften kein schuldhaftes Versagen unterstellt werden kann. Statt die unvermeidlichen Mängel an Zuwendung zu vertuschen oder zu verharmlosen, sollte MitarbeiterInnen in der Altenpflege das Recht zugestanden werden, selbstverantwortlich zu entscheiden, ob, wann und wem sie Zuwendung vorenthalten, wen sie warten lassen, wessen Fragen und Bitten sie überhören und wen sie zeitlich begrenzt unbeachtet lassen, auch um sich selbst zu schützen.
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Schützendorf, E. (2022). Darf Selbstpflege zulasten der Pflegebedürftigen gehen?. In: Wer pflegt, muss sich pflegen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-65810-9_3
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