Zusammenfassung
Auf der Hardwaregrundlage der Telematikinfrastruktur ist auch die Möglichkeit einer telekonsiliarischen Befundbesprechung entstanden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 291 g SGB V. Die Norm sah bei ihrem Inkrafttreten vor, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband und die weiteren Beteiligten bis spätestens zum 30. Juni 2016 die formalen Rahmenbedingung zur telekonsiliarischen Zweitbefundung von Röntgenbildern bzw. CT-Aufnahmen schaffen mussten. Dieser gesetzliche Regelungsauftrag ist erfüllt worden. Aus dem Regelungsauftrag ist die Anlage 31 a zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, namentlich die „Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen in der vertragsärztlichen Versorgung gem. § 291 g Abs. 1 Satz 1 SGB V“ zwischen dem GKV-Spitzenverband sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hervorgegangen. Die Vereinbarung ist zum 01. Juli 2016 in Kraft getreten und gilt auf unbestimmte Zeit. Mit der Anlage werden ausdrücklich nur die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung von digital erstellten Röntgenaufnahmen in der vertragsärztlichen Versorgung geregelt. Die Anlage definiert diese Leistung als „zeitversetzte Zweitbefundung digital erstellter Röntgenaufnahmen durch einen Konsiliararzt mittels elektronischen Austausches der Aufnahmen sowie sonstigen zur Zweitbefundung relevanten Patienteninformationen“. Kurzum ist mit Anlage 31 a des Bundesmantelvertrags-Ärzte eine Rechtsgrundlage für die telemedizinisch gestützte Befundung von Bildgebungen geschaffen worden. Die beteiligten Akteure müssen indes bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die nachstehend aufgezeigt werden.
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Notes
- 1.
Verband der Hersteller von IT-Lösung für das Gesundheitswesen e. V., download HL7.de/document/cdar2-arztbrief/leitfaden-VHitG-arztbrief-v150-pdf, letzter Zugriff 08.10.2018.
- 2.
Angelehnt an den Implementierungsleitfaden Rd. 28.
- 3.
https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03116/index_htm.html, letzter Zugriff 21.11.2019.
Literaturverzeichnis
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2018) BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung. https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03116/index_htm.html. Zugegriffen am 08.10.2018
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Jorzig, A., Sarangi, F. (2020). Telekonsiliarische Befundbesprechung. In: Digitalisierung im Gesundheitswesen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-58306-7_12
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