Zusammenfassung
Bildungssysteme lassen sich im internationalen Vergleich nach ihrer Durchlässigkeit, also danach unterscheiden, wie ausgeprägt die Abgrenzungen zwischen ihren Teilbereichen sind und wie die Mobilität der Lernenden zwischen diesen Teilbereichen eingeschränkt oder gefördert wird. Ein segmentiertes und stark selektives Bildungssystem wie das deutsche ruft stets die Forderung nach „Durchlässigkeit“ der Übergänge hervor. Als Begründung wird zum einen die Ausschöpfung von Begabungsreserven für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung, zum anderen die Chance zur individuellen Korrektur von eingeschlagenen Bildungswegen oder zur Realisierung von Entwicklungsoptionen angeführt.
Durchlässigkeit im tertiären Bereich des Bildungssystems – in diesem Beitrag werden darunter alle berufsvorbereitenden Bildungsgänge, akademische wie berufliche, gefasst – kann dabei in zweierlei Hinsicht bestimmt werden: zum einen in Bezug auf die Zulassung zu Bildungsgängen: Kann sich etwa ein Absolvent einer beruflichen Ausbildung ohne formale Hochschulzugangsberechtigung an einer Hochschule einschreiben? Zum anderen in Bezug auf die Anrechnung von in vorgehenden Bildungsgängen oder vorhergehender Berufspraxis erworbenen Kenntnissen und Kompetenzen: Kann sich etwa der Absolvent einer dualen kaufmännischen Ausbildung Kenntnisse im Rechnungswesen oder in der Informatik in einem Betriebswirtschaftslehre-Studium anrechnen lassen und so die Dauer des Studiums verkürzen?
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Notes
- 1.
Röbken (2007) fasst unter diese Gruppe alle Studierenden, bei denen mindestens zwei der folgenden Merkmale gegeben sind: 1. Berufstätigkeit auf Vollzeit-, Teilzeit- oder saisonaler Basis, 2. Teilzeitstudierende oder Teilnehmer an einem Fernstudium, 3. 25 Jahre oder älter, 4. verheiratet oder alleinerziehend, 5. finanziell unabhängig, 6. nach einer Arbeitsphase an die Hochschule zurückgekehrt, 7. Beginn des Erststudiums nicht unmittelbar nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. Wolter (2013, S. 205) sieht die Gruppe für die deutsche Diskussion beschränkt auf „Personen mit nicht konventionellen, nicht gradlinigen, eher durch Umwege, manchmal Brüche gekennzeichneten Biografien auf dem Wege zur Hochschule“ und auf „Personen, die durch besondere Zulassungswege und Zulassungsverfahren zum Studium gekommen sind (meist durch Anerkennung beruflicher Qualifikationen)“.
- 2.
Unter Studienabbrechern werden in dieser Auswertung ehemalige Studierende verstanden, die zwar durch Immatrikulation ein Erststudium (oder ein Masterstudium) an einer deutschen Hochschule aufgenommen haben, dann aber das Hochschulsystem ohne (erstes) Abschlussexamen verlassen. Fachwechsler und Hochschulwechsler gehen hier nicht in die Berechnung der Abbruchquote ein.
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Severing, E. (2020). Durchlässigkeit der Berufsbildung. In: Arnold, R., Lipsmeier, A., Rohs, M. (eds) Handbuch Berufsbildung. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-19312-6_4
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