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Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages

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Handbuch Politikberatung

Zusammenfassung

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages erfüllen die Funktion eines Hilfsmittels des Parlaments bei der Ausübung seiner Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung. Sie haben die Aufgabe, die Abgeordneten bei der Bewältigung eines ständig steigenden Informationsvolumens zu unterstützen. Im Bundestag wurde Mitte der sechziger Jahre die erste formelle Organisationseinheit mit entsprechender Funktion etabliert und in einem Prozess der Differenzierung und Spezialisierung schrittweise zu einem echten Wissenschaftlichen Dienst ausgebaut. Heute erfüllen die in zwölf Fachbereiche gegliederten Wissenschaftlichen Dienste mit ihren knapp fünf Dutzend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im höheren Dienst Aufgaben einer politischen Fachberatung (Policy Advice) in Form von Dienstleistungen in den Bereichen Reference, Research und Bibliografie. Als Gliederungseinheit der Bundestagsverwaltung sind die Wissenschaftlichen Dienste gehalten, ihre Produkte wie Materialsammlungen, Sachstände oder Aktive Informationen nach den Grundsätzen der parteipolitischen Neutralität, Sachlichkeit und Objektivität zu erstellen. Die Basis der Qualitätssicherung der Wissenschaftlichen Dienste bilden zum einen der Zugang zu einer großen Vielfalt von Informationsquellen wie der großen Parlamentsbibliothek und zahlreichen Datenbanken und zum anderen die umfassenden Außenbeziehungen in Form etwa der Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fachtagungen und Kongressen, des W-Forums oder der Mitgliedschaft im Europäischen Zentrum für Parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD). Die Bedarfsangemessenheit der Wissenschaftlichen Dienste lässt sich an der hohen Nachfrage der Parlamentarier nach ihren Produkten ablesen. Rund 80 Prozent der Abgeordneten gehören zu ihren Kunden, und diese stellen jährlich rund 3000 Anfragen.

© Wochenschau Verlag, 2015, Der Deutsche Bundestag, 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage; zugleich erweiterte und zugleich aktualisierte Fassung des Aufsatzes Winter 2006. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. In. Hrsg. Svenja Falk, Dieter Rehfeld, Andrea Römmele und Martin Thunert, 2006. Handbuch Politikberatung. Wiesbaden. Springer VS, 198 ff.

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Notes

  1. 1.

    Erstaunlich ist aus heutiger Sicht, dass die Auffassung, eine gut ausgestattete Bibliothek und ein Archiv reichten als Informationsbasis des Parlaments aus, auch von hohen Beamten der Bundestagsverwaltung geteilt wurde. Vgl. Dietz und Hahn 1989, S. 70, 75.

  2. 2.

    Auch die Wissenschaftlichen Dienste anderer Parlamente haben sich in der Regel in der Bibliothek oder aus den bestehenden Bibliotheken heraus entwickelt. In den angelsächsischen Ländern sind die Wissenschaftlichen Dienste, dem US-amerikanischen Vorbild folgend, bis heute Bestandteil der Parlamentsbibliotheken. Vgl. Hahn 1988, S. 9 f.

  3. 3.

    Mit Wirkung zum 21. September 1989 wurden für die Organisationseinheiten der Bundestagsverwaltung neue Bezeichnungen eingeführt: die Bezeichnung „Abteilung“ für die bisherigen „Hauptabteilungen“ und die Bezeichnung „Unterabteilung“ für die bisherigen „Abteilungen“. Vgl. Schindler 1999, S. 3407.

  4. 4.

    Insgesamt verfügt der Deutsche Bundestag über zwölf wissenschaftliche Fachdienste. Der Fachbereich „Parlamentsrecht“ ist aus nahe liegenden Gründen – neben dem Sekretariat des Geschäftsordnungsausschusses – in der Unterabteilung „Parlamentsdienste“ und der Fachbereich „Europa“ in der Unterabteilung PE „Europa“ angesiedelt.

  5. 5.

    Unter „Reference“ sind Aufgaben wie Literatur- und Quellenrecherchen sowie Materialsammlungen zu verstehen, während „Research“ die Erstellung von eigenständigen Texten in Form von systematischen Analysen oder auch originärer Forschungsarbeiten beinhaltet.

  6. 6.

    Anteile der von der Hotline W erledigten Aufträge an allen Aufträgen: 46,6 % im Jahr 2011, 35,2 % im Jahr 2012 und 42,1 % im Jahr 2013.

  7. 7.

    Die Einschätzung von Zeh hat bis heute nicht an Gültigkeit verloren.

  8. 8.

    Eine Gewähr für diese Unabhängigkeit bietet den Wissenschaftlichen Diensten der Behördencharakter der Bundestagsverwaltung. Sie stellt zwar aufgrund ihrer engen Verflechtung mit der Politik einen Sonderfall der Verwaltung dar, weisungsberechtigt gegenüber den Mitarbeitern sind jedoch nur deren Vorgesetzte. Die Aufgabe, Serviceleistungen für das Parlament zu erbringen, wird von der gesamten Institution, vermittelt über den Präsidenten des Bundestages, der zugleich als Spitze der Bundestagsverwaltung fungiert, erfüllt, sie begründet aber keine Vorgesetztenfunktion der einzelnen Parlamentarier. Vgl. Bitz 1998, S. 62, 64.

  9. 9.

    Was die fachliche Ausrichtung der Gutachter anbelangt, hat sich bereits in den achtziger Jahren ein spezifisches Profil entwickelt, das bis heute Bestand hat. Das Personal besteht etwa zur Hälfte aus Juristen, die andere Hälfte verteilt sich auf Politologen, Historiker und Wirtschaftswissenschaftler, auch einige wenige Naturwissenschaftler sind darunter. Vgl. auch Zeh 1984, S. 337.

  10. 10.

    OVG Berlin-Brandenburg 12 B 3.12 bzw. 12 B 21.12.

  11. 11.

    Dass dies nicht ohne Erfolg geschieht, beweist eine kurze E-Mail-Zuschrift des Brüsseler Korrespondenten einer großen Fernsehanstalt an den Leiter der Wissenschaftlichen Dienste: „… ich profitiere gelegentlich von Ihren Ausarbeitungen, in der Regel mit großem Gewinn. Ein hervorragendes Beispiel ist ‚GASP, ESVP und ihre Instrumente – Ein Überblick‘. Das ist die Art der Unterlagen, nach denen man sich als Journalist häufig sehnt. Ich danke Ihnen für diese großartige Leistung.“

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Schöler, U., von Winter, T. (2019). Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. In: Falk, S., Glaab, M., Römmele, A., Schober, H., Thunert, M. (eds) Handbuch Politikberatung. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03483-2_13

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