Zusammenfassung
Da es in den ersten sechs Monaten keinen allgemeinen Kündigungsschutz gibt, beträgt die faktische Probezeit immer ein halbes Jahr. Beim Beurteilungsgespräch vor Ablauf der Probezeit muss der Vorgesetzte die Frage klären, ob die Mitarbeiterin für die Aufgabe geeignet ist. Er stellt seine eigene Eignungsbeurteilung bei der Einstellung auf den Prüfstein: War die Entscheidung richtig? Selbst wenn er die damalige Entscheidung richtig war, kann es Gründe geben, das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen, zum Beispiel wenn die Integration in die Arbeitsgruppe nicht gelungen ist, die Akzeptanz bei Patienten, Kollegen und Vorgesetzten zu gering ist oder wenn sich nach fünf Monaten herausstellt, dass die Kompetenz nicht ausreicht und die Mitarbeiterin der Aufgabe nicht gewachsen ist.
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List, KH. (2013). Probezeit: Einstellungsentscheidung überprüfen. In: Personalauswahl in der Pflege. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-29999-5_5
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