Zusammenfassung
Nur langsam öffnet sich die Rechtswissenschaft der Erkenntnis und der Praxis, dass das Idealbild des Arbeitsrechts nicht mehr der Wirklichkeit entspricht. Überspitzt ausgedrückt geht das Arbeitsrecht noch immer vom Arbeiter aus, der früh morgens in die Fabrik geht, seine zugeteilte Arbeit abarbeitet, seine festgelegte Pause wahrnimmt und am späten Nachmittag nach Hause geht und seine Freizeit zur Erholung nutzen kann. Jede Abweichung davon ist – arbeitsrechtlich – eine Abweichung von der Norm.
Die heutige Arbeitswelt sieht jedoch anders aus, gleich unter welchem Oberbegriff die stattgefundenen Veränderungen gefasst werden können. Flexibilisierung und Entgrenzung sind Begriffe, die sich einer juristischen Definition entziehen und die dogmatisch nicht greifbar sind. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass gesamtheitliche Ansätze, die sich der Flexibilisierung annehmen, rechtswissenschaftlich noch nicht entwickelt wurden. Hinzu kommt die Zersplitterung des Arbeitsrechts in zahlreiche Einzelgesetze, was die Greifbarkeit des Themas stark erschwert.
Entgrenzung zeigt sich in vielfältiger Weise und der juristische Umgang damit soll zunächst unter drei Aspekten (Versetzungen, Arbeitszeit und Veränderung der Rollenbilder) beleuchtet werden, die eine Annäherung an diese komplexe Thematik erlauben. Das Arbeitsrecht hat eine stark flexibilitätsbegrenzende Funktion und wird damit seiner Arbeitnehmerschutzfunktion gerecht.
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Literatur
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Achilles, F. (2012). Umgang mit Entgrenzung aus juristischer Perspektive. In: Badura, B., Ducki, A., Schröder, H., Klose, J., Meyer, M. (eds) Fehlzeiten-Report 2012. Fehlzeiten-Report, vol 2012. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-29201-9_13
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