Zusammenfassung
Jeder Mensch ist immer Gottes Ebenbild und besitzt damit eine unverlierbare Würde. Unmittelbarer Ausfluss dieser Würde ist die Freiheit zu Letztentscheidungen über seine Lebensführung (‚Recht auf Selbstgestaltung‘). Dies gilt selbstverständlich auch während möglichen Erkrankungen und besonders im Sterbens als der letzten Phase des Lebens.
Patientenverfügungen sind dann ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Patientenautonomie, wenn sich der Patient aktuell nicht mehr selbst unmittelbar erklären kann. Freilich dürfen Patientienverfügungen niemals in einem Maße verabsolutiert werden, wie es die Änderung des Betreuungsrechtes im Jahr 2009 vorsieht. Um wirklich der Patientenautonomie Rechnung zu tragen, müsste jede früher geäußertes Willensentscheidung nochmals überprüft werden, ob sie im Lichte der völlig neuen Lebenssituation des Erkrankten bzw. Sterbenden auch heute noch von ihm so getätigt werden würde. Diese Prüfung bleibt immer eine Vermutung und somit fehleranfällig. Wenn sie aber in einen skrupulösen Erkundungsprozess etwa eines ethischen Konsils eingebunden ist, wird ihre Güte erheblich gestärkt. Die Gefahr eines Fehlschlusses ist deutlich weniger gewichtig als die Gefahr einer negativen Selbstbindung, wenn die früher geäußerste Willensbekundung ohne weiteres ins Heute übersetzt wird.
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Literatur
Akshe-Böhme F, Böhme G (2005) Mit Krankheit leben. Von der Kunst, mit Schmerz und Leid umzugehen. C.H. Beck, München
Bienwald W (2005) § 1901. In: Bienwald W, Sonnenfeld S, Hoffmann B (Hrsg) Kommentar zum Betreuungsrecht, 4. Aufl. Gieseking, Bielefeld, S 274–315
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Lob-Hüdepohl, A. (2016). Umgang mit Patientenverfügungen in katholischer Sicht. In: May, A., Kreß, H., Verrel, T., Wagner, T. (eds) Patientenverfügungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-10246-2_3
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