Zusammenfassung
Den im medizinischen Notfall möglichen Rechtsbeziehungen vorangestellt ist die Erörterung der Frage, ob der Arzt im medizinischen Notfall überhaupt tätig werden und ein Rechtsverhältnis begründen muss oder, ob es ihm frei steht, einen Notfallpatienten zu behandeln oder nicht, etwa weil der Arzt schon früh erkennt, dass er mit dem konkreten Notfall mangels Übung, spezieller Kenntnisse oder nötiger Sachmittel überfordert wäre. Daher werden zunächst die Existenz von Behandlungsübernahmepflichten des Arztes im medizinischen Notfall, die dort, wo ein Vertragsschluss möglich ist, eventuell in einen Kontrahierungszwang münden, erörtert, und erst anschließend die möglichen Rechtsbeziehungen dargestellt, die durch die (pflichtige) Übernahme der Behandlung entstehen können.
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Killinger, E. (2009). Behandlungsübernahmepflichten und allgemeiner Behandlungsumfang im medizinischen Notfall. In: Die Besonderheiten der Arzthaftung im medizinischen Notfall. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-02685-0_4
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