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Der Sozialstaat als Prozeß — für eine Sozialpolitik zweiter Ordnung

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Sozialpolitik und Sozialstaat: Soziologische Analysen

Part of the book series: Sozialpolitik und Sozialstaat ((SOZPOL))

Zusammenfassung

Was den Sozialwissenschaftler an den Arbeiten des Juristen Hans F. Zacher fasziniert, ist seine Fähigkeit, das Sozialrecht nicht nur als eine Summe von Rechtsregeln zu begreifen, sondern es im Zusammenhang einer Sozialstaatsvorstellung zu entwickeln, welche stets den Bezug zu den ökonomischen und sozialen Tatsachen mit im Auge behält. Wie kein zweiter hat Zacher dazu beigetragen, die zunächst in ihrer Verbindlichkeit wie auch in ihrer Bedeutung höchst umstrittenen Sozialstaatsklauseln des Grundgesetzes inhaltlich zu bestimmen und dadurch rechtlich wirksam zu machen.1 Seine Bestimmungen des Sozialstaates sind dabei primär rechtlicher Art; sie übersehen zwar nicht die immanenten Konflikte der sozialstaatlichen Programmatik, aber diese werden ihrer ideologischen und politischen Dramatik entkleidet und als unvermeidliche Elemente einer für den Juristen ohnehin konflikthaften Wirklichkeit normalisiert.

Erschienen in: Verfassung, Theorie und Praxis des Sozialstaates. Festschrift für Hans F. Zacher zum 70. Geburtstag, hrsg. von Franz Ruland/Bernd Baron von Maydell/HansJürgen Papier. Verlag C. F. Müller, Heidelberg, 1998, S. 307–322. Redaktionell überarbeitet.

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Literatur

  1. Höhepunkt dieses zentralen Anliegens seines wissenschaftlichen Werkes sind wohl die Habilitationsschrift „Sozialpolitik und Verfassung im ersten Jahrzehnt der Bundesrepublik Deutschland“ (Zacher 1980) sowie der einflußreiche Artikel „Das soziale Staatsziel“ im Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland (Zacher 1987/1993).

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  2. Dies gilt erst recht für die international gebräuchlich gewordene Bezeichnung Wohlfahrtsstaat, welche in Deutschland heute meist mit kritischem Unterton zur Bezeichnung von ausländischen Konzepten der ‚Staatsbürgerversorgung‘ oder generell eines ‚überbordenden Sozialstaates‘ verwendet wird. Da jedes Land seine eigenen Traditionen und Bezeichnungen entwickelt hat, empfiehlt es sich jedoch, bei länderübergreifenden Fragestellungen den international eingeführten Leitbegriff ‚Wohlfahrtsstaat‘ beizubehalten, bezogen auf die Bundesrepublik dagegen von Sozialstaat und sozialer Marktwirtschaft zu sprechen. Aus international vergleichender Perspektive sind das typisch deutsche Ausprägungen der wohlfahrtsstaatlichen Semantik.

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  3. Hierzu nunmehr ausführlich Kaufmann 2001 b.

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  4. Den Zeitgenossen allerdings dürfte die Zielstrebigkeit dieses Prozesses weit weniger evident gewesen sein. Zwar gab es Vorbilder aus England, doch blieb die Ausweitung der Interventionen — vor allem mit Rücksicht auf den ‚Standort Preußen‘ — stets umstritten, vgl. Milles/Müller 1985.

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  5. Für Frankreich vgl. Éwald 1986; zur mit Vorsicht zu genießenden deutschen Übersetzung vgl. meine Rezension in: Soziologische Revue 18 (1995) 581–583. Für England vgl. Koch 1992: 32ff.

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  6. Den Zusammenhang zwischen Akteurskonstellationen und Institutionalisierungsprozessen in der Sozialpolitik verdeutlicht Rieger 1992: 36ff.

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  7. Zum Einfluß dieser unterschiedlichen Komponenten auf den langfristigen Anstieg der Sozialleistungsquote vgl. OECD 1985.

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  8. Im 19. Jahrhundert wurden die Begriffe des ‚Gesellschaftlichen‘ oder ‚Sozialen‘ zunächst negativ, als Defiziterfahrung bestimmt: Die positive Kontrastvorstellung war für die Konservativen der höher integrierte Zustand der vorrevolutionären Gesellschaft, in der Staat, bürgerliche Gesellschaft und Familie noch nicht auseinandergetreten waren; für die Progressiven war der positive Zustand die Vergesellschaftung der als frei gedachten Individuen auf der Basis von Gleichheit und Brüderlichkeit. Die beiden Übersetzungen des lateinischen ‚socialis‘ verweisen somit darauf, daß mit der Freisetzung des Individuums die Ordnung der menschlichen Beziehungen zum Problem wird. Das ‚Soziale‘ bezeichnet das, was der liberalen Marktgesellschaft fehlt. Die entstehende Soziologie hat sich des Themas bald angenommen und es auf die Fragen gesellschaftlicher Integration und der Inklusion der Individuen hin zugespitzt. Vgl. hierzu zusammenfassend Kaufmann 1997a, hier Kapitel 9.

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  9. Zur prekären Lage des Ärztestandes um 1900 und zum Kontext der frühen Kassenmedizin vgl. Tennstedt 1977: 77ff. Eine soziologische Analyse der institutionellen Entwicklung des deutschen Gesundheitswesens geben Mayntz/Rosewitz 1988; 117ff. Vgl. auch Kaufmann 1999a.

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  10. In der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung seit den 60er Jahren periodisch herausgegebenen Schrift „Übersicht über die soziale Sicherung“ läßt sich im Fortgang der Auflagen gut verfolgen, wie ein allmählich immer umfassenderer Problem- und Maßnahmenzusammenhang zum Gegenstand dieser Schrift gemacht wird. Die jüngste Überarbeitung trägt nunmehr den Titel „Übersicht über das Sozialrecht“ und ist 1995 in 3. Auflage erschienen.

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  11. Dies sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß Sozialleistungsquoten je nach Zweck unterschiedlich definiert werden und daher keineswegs immer vergleichbar sind.

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  12. Auch Hans F. Zacher hat problematische Aspekte dieser Dynamik diagnostiziert und Vorschläge zu ihrer institutionellen Bearbeitung im Sinne einer Sozialpolitik zweiter Ordnung gemacht; vgl. Zacher 1984.

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  13. Damit wird somit nicht geleugnet, daß auch im Bereich der Sozialpolitik erster Ordnung Macht- und Interessengesichtspunkte der politischen Akteure eine Rolle spielen.

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Kaufmann, FX. (2002). Der Sozialstaat als Prozeß — für eine Sozialpolitik zweiter Ordnung. In: Sozialpolitik und Sozialstaat: Soziologische Analysen. Sozialpolitik und Sozialstaat. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99962-7_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99962-7_6

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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