Zusammenfassung
Die körperliche Untersuchung von Tatverdächtigen kann, ebenso wie die Untersuchung von Gewaltopfern, einen wesentlichen Beitrag zur Rekonstruktion von Tatabläufen liefern. So kann sie dazu dienen, einen bestehenden Tatverdacht zu erhärten, Schutzbehauptungen zu entkräften oder zu Unrecht Beschuldigte zu entlasten. Leider wird trotz der potenziell großen Bedeutung einer frühzeitigen Untersuchung des Tatverdächtigen im Strafverfahren häufig auf sie verzichtet. Da der rechtsmedizinische Sachverständige mit juristischem Denken vertraut ist und die wesentlichen Fragestellungen kennt, sollte die Untersuchung eines Tatverdächtigen durch einen klinisch-forensisch versierten Rechtsmediziner in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen.
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Grassberger, M., Türk, E.E. (2013). Die körperliche Untersuchung von Tatverdächtigen im Rahmen des Strafverfahrens. In: Grassberger, M., Yen, K., Türk, E. (eds) Klinisch-forensische Medizin. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-99468-9_13
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