Erschienen in:
2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
22. Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) oder Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP)
Zusammenfassung
Die Auszubildenden kennen den Aufbau und die Aufgaben einer Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufbereitung von Medizinprodukten. Sie können gebrauchte Medizinprodukte nach den Vorgaben geltender Rechtsnormen, Herstellerangaben, Richtlinien und Standards sachgerecht vorreinigen, demontieren und einer Wiederaufbereitung zuführen resp. entsorgen. Sie können Medizinprodukte sachgerecht dekontaminieren, verpacken, sterilisieren und lagern. Sie können die Qualität des Aufbereitungsprozesses unter Einbeziehung der Prozessdaten evaluieren und die Medizinprodukte entsprechend freigeben bzw. einer erneuten Aufbereitung zuführen. Außerdem können sie die Qualität des Medizinproduktekreislaufs sicherstellen und dokumentieren und kennen Aufbau und Wirkungsweise spezieller Geräte, die in der ZSVA angewendet werden. Die Auszubildenden können Hygienerisiken im Umgang mit Medizinprodukten evaluieren und ggf. Optimierungsmaßnahmen einleiten.
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