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15.06.2021 | Zahn- und Mundpflege | Nachrichten

Mitmachen! Modellprojekt Mundgesundheit

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Ein neuer Expertenstandard soll helfen, die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen zu verbessern. Ab September soll er modellhaft in die Praxis eingeführt werden. Die schleswig-holsteinische Pflegeberufekammer und Zahnärztekammer rufen Pflegeeinrichtungen auf, sich am Modellprojekt zu beteiligen. 

Gesundheit beginnt im Mund! Doch gerade, wenn Menschen pflegebedürftig werden und sich nicht mehr selbst die Zähne putzen können, leidet über kurz oder lang die Mundgesundheit – oft mit schwerwiegenden Folgen. „Bei pflegebedürftigen Menschen sehen wir häufig eine Beeinträchtigung der Mundgesundheit“, sagt Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. „Das schränkt nicht nur das Wohlbefinden und die Nahrungsaufnahme ein, sondern kann auch zu ernsten Folgeerkrankungen führen. Eine schlechte Mundgesundheit erhöht das Risiko für Lungenentzündungen, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.“

Expertenstandard bündelt pflegerische und zahnärztliche Expertise

Der neue Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ soll die Mund- und Zahnpflege pflegebedürftiger Menschen verbessern. „Der Standard wurde gemeinsam von Pflegeexperten und Zahnärzten entwickelt und in Form eines Expertenstandards für die Praxis aufbereitet“, erläutert Patricia Drube, Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein. „Dieser interdisziplinäre Standard ist eine wichtige Hilfestellung, um die Mundgesundheit von Menschen in Pflegeeinrichtungen zu fördern. Pflegende übernehmen die Beobachtung und oft auch die Durchführung der Mund- und Zahnpflege bei pflegebedürftigen Menschen. Wenn sie über ausreichend Zeit, Hilfsmittel und Wissen verfügen, können sie entscheidend zur Mundgesundheit und damit auch zu mehr Lebensqualität beitragen.“
Beim elften Expertenstandard des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) arbeiten DNQP, die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) und die Arbeitsgemeinschaft Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung (AG ZMB) zusammen.

Pflegeeinrichtungen für Teilnahme am Modellprojekt gesucht

Der neue Expertenstandard soll von September 2021 bis März 2022 in ca. 25 Einrichtungen der stationären Altenhilfe, in ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen modellhaft eingeführt werden. Damit sollen Erkenntnisse gewonnen werden, wie praxistauglich der Expertenstandard ist und welche Voraussetzungen nötig sind, damit er flächendeckend in allen Pflegeeinrichtungen in Deutschland eingeführt werden kann.
(SK)

Noch bis zum 25. Juni 2021 können sich interessierte Einrichtungen beim DNQP für die Teilnahme an dem Modellprojekt bewerben.
Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen erhalten Einrichtungen auf der Webseite des DNQP oder über das wissenschaftliche Team des DNQP unter Telefon-Nr. 0541 – 9 69 31 47 bzw. E-Mail: p.blumenberg@hs-osnabrueck.de


 

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