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19.11.2020 | Wundversorgung | Nachrichten

Verbandmittel-Begriff – Neudefinition mit Folgen

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Am 20. August hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Verbandmittel-Begriff rechtlich abgegrenzt. In Kürze soll der Beschluss in Kraft treten. Für die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden und das Wundmanagement könnte dies weitreichende Folgen haben.

Mehr als 2,7 Millionen Menschen in Deutschland sind auf eine Versorgung mit erstattungsfähigen Verbandmitteln angewiesen, davon 900.000 Menschen mit chronischen Wunden. Doch was genau ist ein Verbandmittel? In einer Ergänzung der Arzneimittelrichtlinie hat der G-BA die Definition neu gefasst.

In der aktuellen Ausgabe von HEILBERUFE beleuchtet die Gesundheitswissenschaftlerin Prof. Christine von Reibnitz, wie die Abgrenzung von Verbandmitteln zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung künftig aussieht und welche Verbandmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können.

So sind gemäß G-BA-Beschluss eindeutige Verbandmittel und Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften unmittelbar verordnungsfähig. Zu letzteren zählen beispielsweise auch reinigende und feuchthaltende Produkte, wenn sie die natürliche Wundheilung unterstützen.

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung, unter die auch bestimmte antimikrobielle Verbandmittel fallen, sollen hingegen erst nach einer Prüfung des medizinischen Nutzens durch den G-BA erstattungsfähig sein. Ihr Haupteffekt liegt laut G-BA nicht mehr auf den Funktionen eines Verbandmittels. Vielmehr seien diese Produkte charakterisiert durch eine „pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung“.

Wie von Reibnitz erläutert, müssen die Hersteller dieser Produktgruppe binnen eines Jahres den Nutzennachweis über aufwändige Studien erbringen. Nach dieser Übergangsfrist könnten viele Verbandmittel aus der Versorgung fallen, die häufig bei komplexen und infizierten Wunden zum Einsatz kommen, befürchtet die Gesundheitswissenschaftlerin. Dies würde eine Umstellung bewährter Behandlungskonzepte bedeuten. Auch vermeidbare Antibiotikaeinsätze, vermehrte stationäre Aufenthalte und nicht zuletzt körperliche und finanzielle Belastungen für die Patienten könnten die Folge sein. (ne)

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Die Hintergründe zu diesem Inhalt

01.11.2020 | Pflege Management

G-BA regelt den Verbandmittelbegriff neu