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Wie vorbeugender Rettungsdienst den Anforderungen der Zukunft begegnen kann

Ergebnisse und Erkenntnisse aus der 2. Regensburger Expertenrunde zum vorbeugenden Rettungsdienst am 29. und 30. Oktober 2025

  • Open Access
  • 10.11.2025
  • Postitionspaper/Konsensuspapier
Erschienen in:

Zusammenfassung

Hintergrund

Der Rettungsdienst in Deutschland sieht sich mit wachsenden Herausforderungen und einem veränderten Einsatzspektrum konfrontiert; hieraus ergeben sich strukturelle Anpassungsbedarfe hin zu einem vorbeugenden Rettungsdienst. International wird dieses Konzept vielerorts bereits erfolgreich angewendet, und auch in Deutschland zeigen erste Pilotprojekte großes Potenzial für diese neue Versorgungsform.

Methodik

Im Rahmen des 2. Regensburger Expertenforum vorbeugender Rettungsdienst 2025 diskutierten 29 Fachleute in 3 Workshops die Bedeutung des proaktiven Handelns für den vorbeugenden Rettungsdienst sowie die damit einhergehenden strukturellen Voraussetzungen und Kompetenzen und konsentierten die hier vorgestellten Kernaussagen.

Ergebnisse

Die Bedeutung des proaktiven Handelns wurde unterstrichen und die rechtliche und strukturelle Verankerung – u. a. im SGB V und in den Landesrettungsdienstgesetzen – als Voraussetzung für diesen neuen Leistungsbereich herausgearbeitet. Weiterhin wurden die zukünftig erweiterten Rollen der Rettungsleitstellen beleuchtet und ein breites Kompetenzspektrum beschrieben. Zudem wurden die Implikationen für eine passgenaue Qualitätssicherung diskutiert.

Schlussfolgerungen

Sektorenübergreifende Vernetzung und proaktives, selbstständiges Aufsuchen ohne vorherige Alarmierung setzen eine Verankerung innerhalb von bestehenden Hilfeleistungssystemen voraus und leitet den Wandel des Rettungsdienstes zu einem proaktiv agierenden System ein.
Die Autoren Johannes Gottschalk und Patrick Ristau teilen sich die Letztautorenschaft, die Koautor:innen sind in alphabetischer Reihenfolge angegeben.

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

Einleitung und Hinführung

Der Rettungsdienst in Deutschland steht vor einem Strukturwandel: Immer mehr Einsätze, eine älter werdende Bevölkerung sowie die Zunahme chronisch-multimorbider und psychosozialer Hilfeersuchen bringen die klassischen Notfall- und Krankenhausstrukturen an ihre Grenzen (Dahmen et al. 2024; Lauer et al. 2022; Redelsteiner 2020, 2024; Sieber et al. 2020). Viele Einsätze, die aktuell noch in einen rettungsdienstlichen Transport münden, umfassen eigentlich Indikationen, die im ambulanten oder präventiven Setting gelöst werden könnten.
Dabei zeigt sich seit Jahren, dass der Rettungsdienst vielerorts zur letzten erreichbaren Versorgungsinstanz geworden ist – besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, mangelnder Gesundheitskompetenz oder sozialer Isolation (Luiz 2008). Hier greift das Konzept eines vorbeugenden Rettungsdienstes: ein innovatives System, das Versorgungslücken erkennt und schließt, bevor sie zu einem Notfall werden (Breuer et al. 2023).
International ist dieses Konzept in vielen Ländern längst Versorgungsrealität geworden: Ob in Kanada, in Australien oder in den USA – (Community) Paramedics übernehmen erweiterte Aufgaben in der Primär- und Präventivversorgung, von regelmäßigen Hausbesuchen über Patient:innenedukation bis zur Unterstützung beim Verstehen von Gesundheitsinformationen (Shannon et al. 2023). Das Ergebnis sind weniger überfüllte Notaufnahmen, eine höhere Versorgungsqualität und eine stärkere Patient:innenbindung (Spelten et al. 2024). Erste deutsche Pilotprojekte wie der Gemeindenotfallsanitäter oder das Rettungseinsatzfahrzeug (REF) zeigen ähnliche Effekte, wenn Ausbildung, rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierung zusammenpassen (Bienzeisler et al. 2024).
Parallel dazu verändert sich auch das Berufsbild des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin. Spätestens mit der Reform des NotSanG (§ 2a, § 4) ist klar: Das Berufsbild ist längst kein rein assistierendes mehr, sondern entwickelt sich zu einem eigenständigen Gesundheitsfachberuf, dessen Angehörige in Notfall- und Akutsituationen verantwortungsvoll und evidenzbasiert handeln. Studien betonen, dass gerade in subakuten oder psychosozialen Einsatzlagen eine patient:innenzentrierte, reflektierte und präventive Handlungskompetenz gefordert ist – genau jene Schnittstelle, an der klassische Notfallmedizin und Public-Health-Ansätze zusammenlaufen (Allana und Pinto 2021; Eaton et al. 2021; Strobel et al. 2024).
Wenn der Rettungsdienst künftig mehr sein soll als ein reiner Transport- und Interventionsdienst für Notfallsituationen – und daran besteht spätestens seit der Neunten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung aus dem Jahr 2023 kein Zweifel –, braucht er spezifisch ausgebildete Fachkräfte, die sich sicher zwischen Akut‑, Präventiv- und Sozialmedizin bewegen können. Der vorbeugende Rettungsdienst ist daher weniger ein zusätzliches Modul als vielmehr ein logischer nächster Entwicklungsschritt in einem System, das sich vom reaktiven hin zu einem proaktiven, vernetzten und patient:innennahen Akteur in einem komplexen Gesundheitssystem wandelt.

Die Regensburger Expertenrunde zum vorbeugenden Rettungsdienst

Bereits 2023 wurde durch die Bayerisches Rotes Kreuz – Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung ein Austausch zwischen Expertinnen und Experten verschiedener Projekte des vorbeugenden Rettungsdienstes bzw. Diensten initiiert, die insbesondere niedrigschwellige Einsätze adressieren – aus dem deutschsprachigen Raum zählen hierzu die Rettungseinsatzfahrzeuge (REF) Bayern und Nordfriesland, der Gemeindenotfallsanitäter aus Oldenburg, der Hanse-Sani aus Bremen, die Acute Community Nurse bzw. das Akutteam in Niederösterreich und viele mehr. Internationale Gäste aus Kanada stellen das dortige, erste Community Paramedic System vor und bereicherten die Diskussionen um spannende Perspektiven auf Entwicklungen im Ausland. Die Ergebnisse wurden unmittelbar im Anschluss beim ersten Symposium zur sektorenübergreifenden Gesundheitsvorsorge vor interessiertem Fachpublikum, Politik und sonstigen Interessierten präsentiert. Als wichtigstes Ergebnis wurde ein System definiert, dass aufsuchend, selbstorganisiert, unterstützend und sektorenübergreifend agieren muss. Des Weiteren muss dieses System des vorbeugenden Rettungsdienstes in der Lage sein, auch auf sozialindizierte Einsätze adäquat reagieren zu können.

Methodisches Vorgehen

Am 29. und 30. Oktober 2025 wurden auf Einladung der Bayerisches Rotes Kreuz – Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung in Regensburg im Rahmen des 2. Regensburger Expertenworkshop zum vorbeugenden Rettungsdienst in 3 Workshops wichtige Fragestellungen des vorbeugenden Rettungsdienstes durch insgesamt 29 Expert:innen thematisch bearbeitet. Die teilnehmenden Expert:innen sind am Beitragsende aufgeführt.
Bereits beim ersten Treffen im Jahr 2023 wurde deutlich, dass rein reagierende Systeme zwar einen gewissen Nutzen bringen, insbesondere aber die internationale Erfahrung zeigte, welchen Benefit selbstbestimmend agierende Systeme bringen können. Aus diesem Grund beschäftige sich eine der Arbeitsgruppen intensiv mit den Möglichkeiten, Chancen und Herausforderungen eines proaktiven handelnden vorbeugenden Rettungsdienstes. Eine weitere Gruppe beleuchtete die dafür notwendigen Strukturen und identifizierte zwingend notwendige und wünschenswerte Änderungen, die auf System- und Organisationsebene wünschenswert und notwendig sind, um sinnvoll vorbeugenden Rettungsdienst durchführen zu können. In der dritten Gruppe wurden die erforderlichen Kompetenzen erarbeitet, die notwendig sind, um die Herausforderungen der Hilfesuchenden qualitativ hochwertig und möglichst fallabschließend bearbeiten zu können.
Daher teilten sich die Expert:innen in Abhängigkeit von der individuellen fachlichen Expertise zu Beginn des Workshops selbst zu einem den folgenden 3 thematischen Schwerpunkten zu:
  • Proaktives Handeln im Kontext des vorbeugenden Rettungsdienstes,
  • Strukturen des vorbeugenden Rettungsdienstes,
  • Kompetenzen für einen vorbeugenden Rettungsdienst.
Die oben genannten Workshops beschäftigten sich mit den in Tab. 1 dargestellten Fragestellungen.
Tab. 1
Im Rahmen der Workshops zum 2. Regensburger Expertenworkshop zum vorbeugenden Rettungsdienst diskutierte Fragen.
Workshop-Thema
Diskutierte Fragestellungen
Proaktives Handeln
Was bedeutet proaktives Handeln im Kontext des vorbeugenden Rettungsdienstes?
Wer soll neben den Rettungsleitstellen auf die Einsatzmittel des vorbeugenden Rettungsdienstes zugreifen können?
Welche Tätigkeiten kann der vorbeugende Rettungsdienst in der einsatzfreien Zeit zur Reduzierung von Notrufen oder von Kontakten mit den Notaufnahmen ausführen?
Welche Gründe sprechen dafür, gewisse Personen proaktiv aufzusuchen?
Strukturen
Welche weiterführenden Dienste des Sozial- und Gesundheitswesens müssen direkt durch die Einrichtungen des vorbeugenden Rettungsdienstes alarmierbar sein?
Welche Gesetze müssen mit welchen Kernpunkten angepasst werden?
Durch welche Einrichtungen und Akteur:innen soll der vorbeugende Rettungsdienst alarmiert werden?
Kompetenzen
In welchen Gebieten benötigen die Gesundheitsfachberufe weiteres Wissen und zusätzliche Fertigkeiten, um fallabschließend arbeiten oder an geeignete Spezialbereiche verweisen zu können?
Welche Mindestinhalte müssen bundesweit für Studiengänge definiert werden, um eine einheitliche Qualifikation zu schaffen?
Zur Diskussion der Fragen und Weiterentwicklung der Antworten standen an beiden Forumstagen insgesamt 3‑mal 90 min moderierte Arbeitszeit zur Verfügung. Eine Präsentation der Zwischenergebnisse im Plenum bildete das Ende des ersten Arbeitstages. Im Rahmen der Abschlusspräsentationen wurden Kernaussagen im Plenum vorgestellt, ggf. ergänzt und konsentiert. Als Konsens galt der Nichtwiderspruch zu den Aussagen. Die Kernaussagen werden im Folgenden erläutert.

Ergebnisse und Erkenntnisse der 2. Regensburger Expertenrunde vorbeugender Rettungsdienst

Vorbeugender Rettungsdienst ist proaktiv – in jeder Hinsicht

Um seine volle Wirkung entfalten zu können, handelt vorbeugender Rettungsdienst proaktiv. Dies umfasst das selbstständige Identifizieren und Aufsuchen von (potenziellen) Patient:innen in ihrer Wohnung oder im Quartier. Hierzu kann der vorbeugende Rettungsdienst auf aktuelle Krankenhausentlassdaten und rettungsdienstliche Einsatzberichte zugreifen, wird aber auch auf Anforderung oder Hinweise Dritter tätig. Die Priorität, mit der potenzielle (Patient:innen) aufgesucht werden, setzt der vorbeugende Rettungsdienst selbst. Eine entsprechende kollegiale Expertise ist auf den Rettungsleitstellen als Single Point of Contact (SPoC) zu etablieren und vorzuhalten. Neben der Dokumentation von Einsätzen des vorbeugenden Rettungsdienstes obliegt es der Rettungsleitstelle, den vorbeugenden Rettungsdienst auch als hilfsfristwahrendes Rettungsmittel zu lebensrettenden Notfalleinsätzen zu disponieren.
Vorbeugender Rettungsdienst analysiert proaktiv komplexe Fallkonstellationen und leistet evidenzbasierte, lebensweltbezogene und nachhaltige Hilfe auf Basis eines vertieften und anwendungsbezogenen Fachwissens sowie aktueller Leitlinien und wissenschaftlicher Literatur auch in Fällen, für die bisher keine rettungsdienstlichen Standardpfade zur Behandlung von Patient:innen existieren. Hierzu sind eine vertiefende Weiterbildung im Anschluss an eine qualifizierende Berufsausbildung im Rettungswesen bzw. eine darauf aufbauende akademische Ausbildung sowie die kontinuierliche, proaktive Fort- und Weiterbildung zwingende Voraussetzung. Darüber hinaus arrangiert und steuert der vorbeugende Rettungsdienst in Abhängigkeit von individuellen Patienten:innenbedürfnissen und -bedarfen unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten passende Hilfsangebote. Hierbei werden kritisch kranke bzw. stationär behandlungsbedürftige Patient:innen sicher identifiziert und über nachgeforderte Rettungsmittel einem geeigneten Krankenhaus zugeführt.
Vorbeugender Rettungsdienst sucht proaktiv den Kontakt und Austausch mit lokalen Akteur:innen der Gesundheitsversorgung und des Sozialwesens und arbeitet eng mit diesen zusammen. Neben Krankenhäusern, Arztpraxen, Beratungsstellen, Drogen- und Konfliktberatungsstellen, Frauenhäusern, Obdachlosenhilfen und den Trägern des Sozial- und Gesundheitswesens arbeitet er auch mit lokalen Vereinen und Initiativen zusammen. Er berät und befähigt Hilfesuchende darüber hinaus proaktiv zur Selbsthilfe und steigert damit die individuelle Gesundheitskompetenz, wirkt gleichzeitig aber auch Drehtüreffekten und medizinischer Unterversorgung entgegen. Diesbezügliche Netzwerkarbeit über Sektorengrenzen hinweg ist für den vorbeugenden Rettungsdienst selbstverständlich.

Grundvoraussetzung des vorbeugenden Rettungsdienstes: rechtliche und strukturelle Verankerung

Um den Herausforderungen, mit denen sich die Einsatzkräfte des vorbeugenden Rettungsdienstes und die Betreiber der Dienste heute und in Zukunft konfrontiert sehen, adäquat begegnen zu können, sind systemische Anpassungen der Versorgungsstruktur unabdingbar. Diese müssen in ihrer Gesamtheit geplant werden und dabei aufgrund der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten lokal angepasst werden können, sodass bereits vorhandene und funktionierende Strukturen des Gesundheits- und Sozialwesens weiterbestehen und unterstützt werden können, wohingegen schwache oder fehlende Strukturen kompensiert werden müssen.
Die Schaffung eines eindeutigen Rechtsrahmens und die Ergänzung und Anpassung derzeitiger Regelungen auf Bundes- und Landeseben sind hierfür elementar. Idealerweise ist die Finanzierung des vorbeugenden Rettungsdienstes über eine Verankerung im SGB V sicherzustellen – während bislang lediglich die Transportaufgabe des Rettungsdienstes im SGB V geregelt ist, stehen Änderungsvorhaben im Raum, die ergänzend auch die außerklinische Versorgung und die Koordination des Rettungsdienstes beinhalten. Diese sind um das Leistungsspektrum des vorbeugenden Rettungsdienstes als viertes Element zu komplettieren.
Zur Übernahme der proaktiven Tätigkeiten des vorbeugenden Rettungsdienstes (siehe unten) ist ein Rechtsrahmen zu schaffen, bei dem Einsatzkräfte des vorbeugenden Rettungsdienstes rechtssicher akutmedizinische Hilfeersuchen erfolgreich und fallabschließend bearbeiten können. Die dazu erforderliche Heilkundeübertragung kann auf verschiedenen Wegen geschehen, so beispielsweise über eine Erweiterung der in § 2a des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) geregelten eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter:innen. Auch müssen Notfallsanitäter:innen in der außerklinischen Akutversorgung in die Lage versetzt werden, eigenständig Medikamente verordnen zu dürfen, wie auch Verordnungen zum weiteren Patient:innentransport ressourcenschonend für Fahrdienste, Mietwagen und Taxis ausstellen zu dürfen.
Neben den oben nicht abschließend ausgeführten Änderungen von Gesetzen und Verordnungen auf Bundesebene müssen auch rechtliche Anpassungen auf Landesebene erfolgen: So ist der vorbeugende Rettungsdienst in die jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze zwingend aufzunehmen, Möglichkeiten zur Vernetzung zwischen sektorenübergreifenden Diensten des Gesundheits- und Sozialsystems sind zu regeln und durch geeignete Vorschriften sicherzustellen. Es sind datenschutzkonforme Systeme zu etablieren, um auf die für die Arbeit des vorbeugenden Rettungsdienstes notwendigen und relevanten Daten – insbesondere Personendaten – Zugriff zu erhalten.
Um fallabschließend tätig werden zu können, ist eine Vernetzung zwischen allen Akteur:innen der außerklinischen Akut- und Notfallversorgung, der Wohlfahrts- und Sozialpflege und weiteren Diensten und Anbietern erforderlich. Dabei muss durch die Mitarbeiter:innen des vorbeugenden Rettungsdienstes ein direkter, niedrigschwelliger Kontakt zu den verschiedenen Diensten möglich sein. Dieser umfasst auch eine Beauftragungsermächtigung durch den vorbeugenden Rettungsdienst. Beispielhaft muss es dem vorbeugenden Rettungsdienst möglich sein, durchgängig Kontakt zu Einrichtungen der ambulanten oder stationären Pflege aufnehmen zu können und diese als Teil eines patient:innenzentrierten Versorgungsarrangements nutzen zu können, palliativmedizinische Unterstützung an einer Einsatzstelle zu bekommen oder auf Einrichtungen der psychosozialen Unterstützung rückgreifen zu können. Regionale Unterschiede geben Möglichkeiten zur Skalierung.
In diesem Zusammenhang ist zu unterstreichen, dass Telefonhotlines, elektronische Anfrageformulare oder Kontaktaufnahmen via E‑Mail oder Fax nicht zielführend sein können. Vorbeugender Rettungsdienst muss über eigene, direkte Kommunikationskanäle zu den Akteur:innen des Gesundheits- und Sozialwesens verfügen und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung bestmöglich nutzen. Dies setzt ein gegenseitiges Kennen und den gemeinsamen Austausch auch außerhalb von anlassbezogener Kommunikation voraus.
Ergänzend muss für den vorbeugenden Rettungsdienst auch eine einfache Möglichkeit zur telemedizinischen Unterstützung geschaffen werden. Hierbei sind insbesondere fachärztliche Fragestellungen auch direkt bei den Fachspezialist:innen zu platzieren. Weiterhin sollte eine direkte Verbindung zum Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und den Hausärzt:innen implementiert werden, um es dem vorbeugenden Rettungsdienst zu erlauben, anfallende Fragestellungen oder aufkommende Unterstützungsbedarfe ohne großen organisatorischen Aufwand direkt bei den zuständigen Akteur:innen platzieren zu können.
Um die Ressourcen und Einsatzmittel des vorbeugenden Rettungsdienstes sinnvoll einzusetzen, die anfallenden Hilfeersuchen erfolgreich zu bedienen und die Vernetzung der Akteur:innen zu ermöglichen, ist ein Single Point of Contact (SPoC) erforderlich (siehe Folgekapitel). Dieser wird durch Mitarbeiter:innen des vorbeugenden Rettungsdienstes besetzt. Ergänzend hierzu ist ein rückwärtiger Bereich einzurichten, der im Sinne des Case-Managements systematisch und analytisch wiederkehrende Hilfesuchende erkennt und Lösungen für eine nachhaltige und sozialraumorientierten Betreuung bzw. Versorgung in die Wege leitet. Um den damit einhergehenden Herausforderungen angemessen und effizient begegnen zu können, ist hierzu wiederum ein Zugriff auf verschiedene Stellen des Gesundheits- und Sozialwesens erforderlich. Mit dem SPoC sowie dem rückwärtigen Bereich verfügt der vorbeugende Rettungsdienst über eine Art Koordinierungsstelle, die darüber hinaus Unterstützung in verschiedenen Einsatzsituationen bieten kann.
Ergänzend sollen die Einheiten des vorbeugenden Rettungsdienstes auch in der Lage sein, Notfallpatient:innen adäquat zu versorgen und rettungsdienstliche Einheiten bei Bedarf zu unterstützen.

Die Rolle der Rettungsleitstellen im vorbeugenden Rettungsdienst: steuernd und unterstützend

Für die Rettungsleitstellen stellt der vorbeugende Rettungsdienst eine neue taktische Ressource dar, die das Reaktionsportfolio erheblich erweitert. Die Disposition des vorbeugenden Rettungsdienstes erfolgt in Nichtnotfalleinsätzen in Abstimmung mit dem SPoC des vorbeugenden Rettungsdienstes. Lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten kann über differenzierte Alarm- und Ausrückeordnungen Rechnung getragen werden.
Darüber hinaus kommt der Rettungsleitstelle eine entscheidende Bedeutung für die Sicherheit der Mitarbeiter:innen und die Wirksamkeit der Ressource vorbeugender Rettungsdienst zu: Als Single-Responder benötigt der vorbeugende Rettungsdienst ein proaktives Monitoring durch die Rettungsleitstelle, im Rahmen dessen sie die Einheiten des vorbeugenden Rettungsdienstes nach Ablauf einer vereinbarten und Fehlen eines Status-Update kontaktiert und ggf. in gefährlichen Situationen intervenieren kann. Das erforderliche Statusupdate kann hierbei sowohl mündlich als auch auf technischer Basis erfolgen.
Die gezielte Disposition des vorbeugenden Rettungsdienstes ist Grundlage für die Wirksamkeit der Ressource und erfordert ergänzende, insbesondere koordinierende Strategien. Die Einsätze des vorbeugenden Rettungsdienstes werden aus unterschiedlichen Quellen generiert, z. B:
a.
aus Notrufgesprächen, denen der vorbeugende Rettungsdienst nach entsprechender standardisierter und strukturierter Abfrage beispielsweise als First Responder zugewiesen wird,
 
b.
aus Hilfeersuchen im Rahmen von akuten Erkrankungen oder Zuständen oder in Form von Weiterleitungen vom Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst nach beispielsweise erfolgtem Hausbesuch und anderen Kontaktstellen für medizinische Hilfe, die nach entsprechender Abfrage und Beratung ergeben, dass eine Weiterleitung in die Primärversorgung, zu niedergelassenen Mediziner:innen oder zu sozialen Diensten telefonisch nicht möglich ist und zugleich eine nicht unmittelbare, aber doch zeitnahe Einschätzung und Versorgung vor Ort innerhalb der nächsten etwa 120 min benötigen,
 
c.
aus Selbstdispositionen des vorbeugenden Rettungsdienstes in Stadtteile mit hoher Einsatzfrequenz oder zu sozialen Brennpunkten, in ambulant unterversorgte Gebiete oder
 
d.
aus dem geplanten (Wieder‑)Aufsuchen von Patient:innen der oben genannten Kategorien, die zu Hause belassen oder aus der stationären Versorgung in die Häuslichkeit entlassen wurden, bei denen aber eine (Re‑)Evaluation der Situation vor Ort bzw. der Behandlung notwendig ist. Dies betrifft insbesondere Dauernutzer:innen des Rettungsdienstes, die in diesem Zusammenhang auch telefonisch oder per Videocall vom vorbeugenden Rettungsdienst kontaktiert werden können.
 
Während die unter (a) beschriebenen Notrufe durch standardisierte Abfragen gut kategorisierbar sind und mit einer klaren Ausrückordnung hinterlegt werden können, sind die unter (b) beschriebenen Anrufe weniger standardisierbar. Für viele davon, insbesondere wenn sie soziale Indikationen umfassen, gibt es keine normierten Ausrückcodes. An dieser Stelle sind im Rahmen der telefonischen Beratung durch die Rettungsleitstelle qualitative Beschreibungen des Zustandsbildes der Situation vor Ort zu erheben. Hierbei kann es vorkommen, dass die Situation diffus bleibt, beispielsweise wenn die anrufende Person verwirrt und traurig ist, nicht wirklich kohärent ihre Situation oder das Problem beschreiben kann. Hier würde eine Fachkraft des vorbeugenden Rettungsdienstes vor Ort zu einer differenzierten Einschätzung gelangen.
Mit ihrer neuen Rolle übernimmt die Rettungsleitstelle eine Makler- und Unterstützungsfunktion für alle der genannten Kategorien. Mit den taktischen Einheiten des vorbeugenden Rettungsdienstes und der räumlichen Ansiedlung des SPoC stehen ihr darüber hinaus wertvolle zusätzliche Ressourcen zur differenzierten Bewältigung des Anrufaufkommens zur Verfügung. Zusammenfassend entwickeln sich die Rettungsleitstellen mit der Implementierung des vorbeugenden Rettungsdienstes stärker in Richtung einer Gesundheitsleitstelle weiter.

Erweiterte Kompetenzen – zwingend notwendig zur Bearbeitung niedrigprioritärer Hilfeersuchen im Rahmen des vorbeugenden Rettungsdienstes

Im deutschen Gesundheitssystem ist eine Vielzahl von Berufsgruppen damit beschäftigt, die Anzahl nichtnotwendiger Notrufe im Bereich von psychischen, sozialen und physischen Erkrankungen ohne unmittelbare Lebensgefahr zu reduzieren. Dies schließt sowohl national als auch international (Haus‑)Ärzt:innen, Pflegefachpersonen (ggf. mit spezifischer Weiterbildung), Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen sowie Physician Assistants und darüber hinaus weitere hier Nichtgenannte mit ein. Kommt es dennoch zum Absetzen des Notrufes über die Telefonnummer 112, ist es zunächst die Aufgabe des Rettungsdienstes im ökonomischen Sinne und einhergehend mit einer ressourcenschonenden Disposition für die Patient:innen vorbeugend tätig zu werden.
Ziel des vorbeugenden Rettungsdienstes ist es, einen aktuellen oder auch zukünftigen Transport ins Krankenhaus und die sich daran anschließenden Folgekosten möglichst zu vermeiden – ohne dabei die Sicherheit der Patient:innenversorgung zu vernachlässigen. Soweit möglich ist ein Einsatz fallabschließend vor Ort zu behandeln und für den Patienten die geeignetste, schnellste, unkomplizierteste und zieloptimierte Hilfe in die Wege zu leiten.
Dieses Vorgehen kann am Beispiel eines verstopften oder gezogenen Blasenkatheters in einer Alten- und Pflegeeinrichtung verdeutlicht werden: Lösungsorientiert und pragmatisch wäre der Ansatz, diesen Wechsel bzw. die Neuanlage des Dauerkatheters direkt am Einsatzort durchzuführen. Der nicht notwendige, aber bisher oft regelhafte Krankenhaustransport mit anschließender Rückfahrt könnte nahezu immer vermieden werden.
Damit einhergehend stellt die Tätigkeit im vorbeugenden Rettungsdienst auch erhöhte Anforderungen an ein erweitertes Kompetenzprofil für Notfallsanitäter:innen und geht mit tiefgreifenden Implikationen für die Aus‑, Fort- und Weiterbildung einher. Notfallsanitäter:innen werden für lebensbedrohliche Notfälle ausgebildet und trainiert, kurz: Notfallmedizin und Rettungsdienst. Im Bereich der meist ambulanten Akutversorgung von Patient:innen, der einen Großteil des rettungsdienstlichen Einsatzgeschehens ausmacht, fehlt aufgrund der bisherigen Ausbildungsschwerpunkte notwendiges Wissen, das im Rahmen bisher bestehender Curricula nicht ausgebildet wird.
Zudem: Auf Grundlage eines eingehenden Hilfeersuchens kann die Rettungsleitstelle jedoch nicht in jedem Fall sicher klären, um welche Art von Dringlichkeit (d. h. hoch- oder niedrigprioritär) es sich bei einem Anruf handelt. Das disponierte Rettungsmittel sollte daher in jedem Fall in der Lage sein, einem Einsatz mit unmittelbarer Lebensgefahr oder drohenden Folgeschäden adäquat zu begegnen. Für Einsätze, die eher dem niedrigprioritären Bereich zugeordnet werden können, sollte neben der zwingend vorauszusetzenden Qualifikation als Notfallsanitäter:in eine auf dieser Ausbildung aufbauende zu definierende Weiterbildung in der ambulanten Akutversorgung vorhanden sein. International orientieren sich viele Länder an der angloamerikanischen Weiterbildung zum Community Paramedic. In Deutschland existieren aufbauend auf der Berufsausbildung zum/zur Notfallsanitäter:in unterschiedliche akademische bzw. nichtakademische Weiterbildungsmöglichkeiten mit dem Ziel der Vermeidung unnötiger Transporte, der Entlastung rettungsdienstlicher Ressourcen und einer möglichst fallabschließenden Behandlung.
Die Weiterbildung von Notfallsanitäter:innen in der ambulanten Akutversorgung bzw. zur Abarbeitung niedrigprioritärer Einsätze setzt die 3‑jährige Berufsausbildung voraus. Zu unterscheiden wäre eine Weiterbildung im Sinne der nichtakademisch ausgebildeten Gemeindenotfallsanitäter:innen, so wie sie im Oldenburger Land eingesetzt werden, von einem Studium, wie es beispielsweise an der Technischen Hochschule Deggendorf (THD) mit dem Studiengang Außerklinische Akut- und Notfallversorgung (ANV) in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz angeboten wird.
Zur Vermeidung nichtnotwendiger Transporte sind Kenntnisse über (lokale) Versorgungsstrukturen essenziell und daher unbedingt in ein mögliches Curriculum zu integrieren. Die Erfahrung der unterschiedlichen Projekte (beispielsweise Gemeindenotfallsanitäter oder REF Bayern) zeigen, dass für die fallabschließende Behandlung von Patient:innen oft ein Handeln im Rahmen der Heilkunde notwendig und sinnvoll ist. Deren Übertragung kann sowohl über eine Delegation z. B. im Rahmen von vorab festgelegten und genehmigten Algorithmen bzw. SOP, wie sie beispielsweise im Projekt Gemeindenotfallsanitäter genutzt werden, erfolgen. Im Sinne einer zukünftigen flächendeckenden Lösung, die der Entwicklung des Berufsbilds im vorbeugenden Rettungsdienst in Deutschland sowie den Empfehlungen an die Politik (Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, 2023) Rechnung trägt, ist es zukünftig jedoch notwendig, die heilkundlichen Tätigkeiten des vorbeugenden Rettungsdienstes im Rahmen einer eigenständigen Durchführung zu verankern und nicht nur auf Delegationslösungen zu setzen. Eine akademische Weiterbildung, beispielsweise im Rahmen des oben genannten Studiengangs sowie potenziell auch in einem konsekutiven Master-Studiengang, ist notwendig, um die Voraussetzung für eine sektorale Heilkundeübertragung in Analogie zu den anderen Gesundheitsberufen zu schaffen.
Die Entscheidung, Patient:innen nach Absetzen eines Notrufs fallabschließend in häuslicher Umgebung zu behandeln und in häuslicher Umgebung zu belassen und eben nicht in ein Krankenhaus zu transportieren, erfordert höchste Standards die Qualifikation und das Fachwissen betreffend. Diese Entscheidungen können sicherlich teilweise auf Basis von delegierten Algorithmen getroffen werden. Wenn Fälle jedoch nicht mehr nur algorithmenbasiert, sondern auf Basis eines tiefen Verständnisses von Krankheitsbildern, der einer akutmedizinischen Situation zugrunde liegenden Pathophysiologie sowie der Pharmakologie evidenzbasiert, patient:innenorientiert und eigenverantwortlich fallabschließend behandelt werden sollen, ist in jedem Fall eine akademische Weiterbildung in Form eines Studiums notwendig. Bei der zukünftigen Entwicklung weiterer diesbezüglicher Studiengänge muss in jedem Fall berücksichtigt werden, dass die notwendige Versorgungsqualität und -sicherheit in der Patient:innenversorgung flächendeckend und bundeseinheitlich gewährleistet bleibt. Einheitliche Ausbildungsinhalte und Curricula sowie eine ebensolche bundeseinheitliche Lernerfolgskontrolle für Studiengänge in Analogie zu den Staatsexamina in der Humanmedizin sind unerlässlich. Um die diesbezüglichen Voraussetzungen weiterzuentwickeln, ist bereits im Februar 2026 ein Treffen mit Hochschulakteur:innen aus ganz Deutschland an der Technischen Hochschule in Deggendorf geplant.
Um die Weiterentwicklung bestehender Systeme nicht zu behindern, ist an dieser Stelle auch die Wichtigkeit zu betonen, dass vorbeugende Tätigkeiten und die Abarbeitung ambulanter niedrigprioritärer Einsätze im Rettungsdienst durch nichtakademisch weitergebildete Notfallsanitäter:innen auch zukünftig im Rahmen der Delegation abgearbeitet werden können. Perspektivisch werden der Ausbau und die Weiterentwicklung des vorbeugenden Rettungsdienstes durch entsprechende Studiengänge ergänzt. Dieser duale Weg ist essenziell, um flächendeckend ein einheitliches Konzept zu etablieren, bevor eine ausreichende Menge an qualifizierten akademisch weiterqualifizierten Notfallsanitäter:innen mit Bachelor- oder Master-Abschluss für die systementlastende Tätigkeit im vorbeugenden Rettungsdienst zur Verfügung steht.

Aktuelle Daten und passgenaue Qualitätssicherung – die Basis des vorbeugenden Rettungsdienstes

Nicht erst seit der Neunten Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung (2023) wird die Qualitätssicherung im Rettungsdienst immer wichtiger. Zur Vergleichbarkeit des reagierenden Rettungsdienstes stehen für verschiedene Tracer-Diagnosen Qualitätsindikatoren zur Verfügung (Dittmar et al. 2025), welche jedoch auf Notfallbilder abzielen. Entsprechend sind sie lediglich dazu geeignet, einen Teil des rettungsdienstlichen Einsatzgeschehens abzubilden, ohne dabei die gesamte Versorgungskette in den Blick zu nehmen.
Diesem Umstand begegnet der Freistaat Bayern auf innovative Weise mit der Einführung eines Notfallregisters und dessen Verankerung im Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG). Über eine Erfassung und Auswertung patient:innenbezogener Daten von Notrufeingang bis Fallabschluss im Krankenhaus soll die Versorgungsqualität gemessen und mögliche Interventionen zu deren Steigerung sollen abgeleitet werden. Anzumerken ist jedoch, dass hierbei von Notfallpatient:innen ausgegangen wird und sonstige Hilfeersuchen – immerhin ein häufiger Alarmierungsgrund für den Rettungsdienst – nicht abgebildet werden können. Momentan gibt es (noch) keine Indikatoren, welche die Qualität eines präventiven Rettungsdienstes messen könnten. Ein diesbezügliches Erfordernis ergibt sich allein schon aus der Einsatzhäufigkeit.
Für ein Handeln im akutmedizinischen Setting sollte eine entsprechend geregelte Heilkunde für die Rechtssicherheit bei der Behandlung sorgen. Damit einhergehend sind die Betreiber des vorbeugenden Rettungsdienstes verpflichtet, selbst Qualitätssicherungssysteme zu etablieren. Hierzu ist einerseits das Benchmarking von durchgeführten Maßnahmen, Therapien und Versorgungen von akut erkrankten Patient:innen notwendig, gleichermaßen sollen aber auch Einsätze aufgrund Hilfeersuchens ohne akutmedizinische Hauptproblematik betrachtet werden. Daher sind auch für diese beiden Fallgruppen Indikatoren zu definieren, welche die Versorgungsqualität des vorbeugenden Rettungsdienstes sowohl übergreifend als auch im Speziellen beschreiben und die für ein Benchmarking verschiedener Systeme genutzt werden können. Die diesbezügliche Verantwortung hierfür ist – auch aufgrund der lokalen Gegebenheiten – klar den Betreibern eines vorbeugenden Rettungsdienstes zuzuweisen. Weiterhin sollten die Daten der Qualitätssicherung sowohl für eine weitere Optimierung der vorbeugenden Rettungsdienste, der Weiterbildungs- und Studienprogramme sowie für die Versorgungsforschung nutzbar sein.

Schlussfolgerungen

Die Teilnehmer:innen der 2. Regensburger Expertenrunde haben die Notwendigkeit der sektorenübergreifenden Vernetzung als eines der Kernelemente des vorbeugenden Rettungsdienstes klar identifiziert. Ein selbstbestimmtes, proaktives Aufsuchen von Hilfesuchenden ohne vorangegangene Alarmierung als proaktiv agierendes System ist zu etablieren und eine Finanzierung durch die Etablierung des vorbeugenden Rettungsdienstes im SGB V erforderlich. Um für die anstehenden Aufgaben und Tätigkeitsfelder gut vorbereitet zu sein, empfiehlt sich ein bundesweites Mustercurriculum für Studiengänge, welche Notfallsanitäter:innen für die Tätigkeiten und Herausforderungen in der außerklinischen Akutversorgung qualifizieren.

Teilnehmer:innen und Organisator:innen der 2. Regensburger Expertenrunde zum vorbeugenden Rettungsdienst in alphabetischer Reihenfolge

Andreas Bauer (BRK KV Regensburg), Alexandra Beck (BRK KV Regensburg), Veronika Böhmer (Notruf Niederösterreich, Akutteam), Florian Breuer (Rheinisch-Bergischer Kreis), Mathias Burgmaier (TH Deggendorf), Christopher Cyrus (MHD Bistum Regensburg), Philipp Dahlmann (TH Deggendorf), Frank Flake (DBRD, Landkreis Oldenburg), Sebastian Gerosch (BRK KV Regensburg), André Gnirke (RKiSH), Johannes Gottschalk (BRK Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung, KV Regensburg), Susanne Heininger (TH Deggendorf), Björn Heinrich (BRK Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung, KV Regensburg), Benedikt K. Huber (DRK LV Badisches Rotes Kreuz), René Kerschbaumer (Notruf Niederösterreich, Akutteam), Marlon Konertz (Berufsfeuerwehr Bremen), Sebastian Lange (BRK Landesgeschäftsstelle), Marc Lechner (BRK Landesgeschäftsstelle), Marie Leistikow (Kreis Nordfriesland), Johanna Lubasch (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg), Klaus Meyer (INoB), Jan Moll (Berliner Feuerwehr), Markus Müller (DRK RDMH), Christoph Redelsteiner (Universität für Weiterbildung Krems), Nina Rahder (Kreis Nordfriesland), Christian Rester (TH Deggendorf), Patrick Ristau (TH Deggendorf), Charlotte Rust (Berliner Feuerwehr), Insa Seeger (Großleitstelle Oldenburger Land), Andrea Tragschitz (Notruf Niederösterreich, Akutteam)
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Wie vorbeugender Rettungsdienst den Anforderungen der Zukunft begegnen kann
Ergebnisse und Erkenntnisse aus der 2. Regensburger Expertenrunde zum vorbeugenden Rettungsdienst am 29. und 30. Oktober 2025
Verfasst von
Philipp Dahlmann
Mathias Burgmaier
Frank Flake
Susanne Heininger
Sebastian Lange
Christoph Redelsteiner
Johannes Gottschalk
Patrick Ristau
die 2. Regensburger Expertenrunde zum vorbeugenden Rettungsdienst 2025
Publikationsdatum
10.11.2025
Verlag
Springer Vienna
Erschienen in
HeilberufeScience / Ausgabe 3-4/2025
Elektronische ISSN: 2190-2100
DOI
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