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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Was tun – Umsetzung des neuen Pflegebegriffs mit IQM Demenz

verfasst von : Martin Hamborg

Erschienen in: IQM Demenz in der Altenpflege

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

In Kap. 6 wurden die Anforderungen des Prüfinstrumentes bereits in Beziehung zum neuen Pflegebegriff gesetzt und die Zusammenhänge skizziert: das neue Begutachtungsinstrument (NBI), die strukturierte Informationssammlung (SIS) und die Qualitätsprüfungen. Dies stellt erhebliche Anforderungen an die inhaltliche, strukturelle und organisatorische Weiterentwicklung der Einrichtung. Aus dem IQM Demenz möchte ich Anregungen, Gedanken, Positionen, Tipps und Argumente zusammenstellen, wie der Paradigmenwechsel und die neuen Anforderungen in der Praxis so pragmatisch wie möglich umgesetzt werden können. Ein Schwerpunkt liegt in der Argumentation, wie edukative Maßnahmen im Pflegegrad berücksichtigt werden können.
Literatur
Zurück zum Zitat BRi (2017) Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) vom 15.04.2016 geändert durch Beschluss vom 31.03.2017 Herausgeber Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), Essen BRi (2017) Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) vom 15.04.2016 geändert durch Beschluss vom 31.03.2017 Herausgeber Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), Essen
Zurück zum Zitat ISO (2019) Elisabeth Krupp & Volker Hielscher: Wissenschaftliche Evaluation der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18c Abs. 2 SGB XI) Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse, BMG 30. Dezember 2019 ISO (2019) Elisabeth Krupp & Volker Hielscher: Wissenschaftliche Evaluation der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18c Abs. 2 SGB XI) Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse, BMG 30. Dezember 2019
Zurück zum Zitat Hamborg M. (2018) Komplexe Interventionen – Bei Bewohnern mit besonderen Verhaltensauffälligkeiten gilt es, Leistungen für hochgradig aufwändige Interventionen auszuweisen und von den bereits finanzierten Regelleistungen nach § 43 SGB XI abzugrenzen. Altenheim 8 Hamborg M. (2018) Komplexe Interventionen – Bei Bewohnern mit besonderen Verhaltensauffälligkeiten gilt es, Leistungen für hochgradig aufwändige Interventionen auszuweisen und von den bereits finanzierten Regelleistungen nach § 43 SGB XI abzugrenzen. Altenheim 8
Metadaten
Titel
Was tun – Umsetzung des neuen Pflegebegriffs mit IQM Demenz
verfasst von
Martin Hamborg
Copyright-Jahr
2020
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-61311-5_7