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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Versicherungsschutz

verfasst von : Rolf Höfert

Erschienen in: Von Fall zu Fall – Pflege im Recht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Pflegende werden häufig mit zivilrechtlichen Schadenersatzhaftungsklagen konfrontiert, nicht nur in ihrem eigenverantwortlichen Aufgabenfeld, sondern vor allem auch wenn sie ärztliche Anordnungen ausführen. Hierbei geht es um die direkten Schadenersatzansprüche von Patienten/Bewohnern oder deren Angehörigen gegen die Pflegeperson oder gegen die Einrichtung aufgrund des geschlossenen Vertrages. Auch wenn der Träger der Einrichtung eine Haftpflichtversicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat, kann eine fehlerhaft handelnde Pflegeperson vom Arbeitgeber bzw. seiner Versicherung in Regress genommen werden (Arbeitnehmerhaftung). Viele Einrichtungen haben jedoch keine Haftpflichtversicherung für ihr Personal abgeschlossen.
Metadaten
Titel
Versicherungsschutz
verfasst von
Rolf Höfert
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52981-2_62