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09.05.2023 | Studium | Nachrichten

Akademische Pflegeausbildung

Länder bei den Kosten in die Pflicht nehmen

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Pflegestudierende sollen künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Bei der Übernahme der Kosten für die akademische Pflegeausbildung sieht die AOK "eindeutig" die Länder in der Verantwortung. 

© Wayhome Studio / stock.adobe.comPflegestudierende sollen künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Finanzierung der Kosten ist aus AOK-Sicht Ländersache.

Der AOK Bundesverband hat die mangelnde Beteiligung der Länder an den Kosten für die hochschulische Pflegeausbildung kritisiert. Der Referentenentwurf zum Pflegestudium-Stärkungsgesetz (PflStudStG) schreibe die mangelnde Beteiligung der Länder an den Kosten fort, bemängelte die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann am Montag anlässlich der Anhörung der Verbände.  

Auch ordnungspolitisch sei eine Finanzierung der Kosten aus Beitragsmitteln der Versicherten nicht vertretbar. Ebenso wenig dürften die Kosten über steigende Eigenanteile auf Pflegebedürftige und deren Angehörigen abgewälzt werden. Reimann forderte stattdessen die Länder in die Pflicht zu nehmen: „Es ist eindeutig ihre Aufgabe, die Kosten für die Ausbildung der Pflegefachpersonen an den Hochschulen zu bezahlen.“ Das Thema Bildung sei Ländersache.

Ausbildungsziele anpassen

Die Gewerkschaft Verdi begrüßte am Montag, dass die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium gestaltet werden soll. Ein duales Studium mit betrieblicher Anbindung, angemessener Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums sowie verbindlichen Qualitätsstandards könne eine praxisorientierte Ausbildung am besten gewährleisten, so Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand. „Überfällig ist, dass die Studierenden eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das steigert die Attraktivität des Studiums deutlich.“

Wichtig aus Sicht von Verdi ist aber auch, dass jetzt die Ausbildungsziele im Gesetz angepasst werden. Um Studierenden in der Pflege eine „attraktive Perspektive“ zu geben, sei zu klären, für welche Tätigkeiten die hochschulische – in Abgrenzung zur beruflichen Pflegeausbildung – qualifiziere. Bühler betonte: „Es braucht ein sinnvolles Mit- und Nebeneinander von beruflich und hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen, die zu einer Stärkung der Versorgungsqualität und der Berufsgruppe insgesamt führen.“

„Hochkomplexe Pflegeprozesse“, wie derzeit im Pflegeberufegesetz angelegt, seien als Unterscheidungsmerkmal nicht geeignet. Alle Pflegefachpersonen müssten in die Lage versetzt werden, Patientinnen und Patienten mit hochkomplexen Pflegebedarfen zu versorgen. In der Praxis bestehe die Gefahr einer Abwertung der beruflichen Pflegeausbildung. Dies dürfe keinen Fall passieren. (ne)

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