26.05.2021 | Positionspapier
Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Geriatrie und Gerontologie zum assistierten Suizid bei älteren Menschen
Entscheid des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes vom 11.12.2020 zum assistierten Suizid – Perspektive der Geriatrie und Gerontologie
Erschienen in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie | Ausgabe 4/2021
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Geriatrie, Palliative Care und Beihilfe zum Suizid stehen im Widerspruch zueinander. Geriater*innen, Palliative-Care-Teams, Ärzt*innen und Pflegepersonen müssen in die Beratung und bei Bedarf auch in die Betreuung der Patient*innen eingebunden sein.
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Eine Prüfung des Antrages auf Suizidassistenz bei einem alten Menschen muss durch zwei unabhängige Ärzt*innen erfolgen. Beide müssen eine geriatrische und palliativmedizinische Expertise aufweisen. Diese Prüfung muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen und sie darf keinesfalls bewusst verzögert werden.
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Auch älteren Menschen, die einen assistierten Suizid in Anspruch nehmen möchten, muss der Zugang zu einem Palliativgespräch mit auch in Palliative Care erfahrenen Ärzt*innen ermöglicht werden.
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Assistierter Suizid darf nicht geschäftsmäßig angeboten werden.
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Ein- und Ausschlusskriterien für den Zugang zum assistierten Suizid müssen eindeutig und verständlich formuliert werden. Es gilt, Missbrauch unbedingt zu verhindern.
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