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08.11.2021 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

GMK: Dritte Corona-Impfung für alle

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Die äußerst dynamische Infektionslage gibt laut Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Anlass zu großer Sorge und erfordert dringender denn je Maßnahmen für eine wirksame Bekämpfung der Pandemie. Dazu gehört u.a. eine Corona-Testpflicht in Heimen und die Booster-Impfung.

Die Lage ist nach wie vor ernst – so lautet die Einschätzung der 94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Lindau. In einer gemeinsamen Erklärung vom 5. November fordern die Minister*innen und Senator*innen für Gesundheit der Länder, dass Maßnahmen getroffen werden, um die Corona-Pandemie wirksam bekämpfen zu können. Der Schutz vulnerabler Gruppen, vor allem in den Alten- und Pflegeheimen und von hochbetagten und vorerkrankten Menschen, genießt demnach hierbei höchste Priorität. Die Maßnahmen müssten vor allem die Ungeimpften in den Blick nehmen und konsequentere Zugangsbeschränkungen und Nachweis- und Kontrollpflichten vorsehen. Abhängig vom regionalen Infektions- und Erkrankungsgeschehen soll der Zugang zu bestimmten Bereichen auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt werden können. Die AHA-Regelungen müssen geschärft und wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden.

Situation ist dramatisch

Angesichts der aktuellen, dramatischen Situation spricht sich die GMK dafür aus, dass der Bundesgesetzgeber einen rechtssicheren Rahmen vor allem im Infektionsschutzgesetz schafft, der möglichst viele Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der pandemischen Lage eröffnet und nicht unnötig einschränkt. Die Bundesländer sollten aus diesen rechtlichen Rahmenmöglichkeiten diejenigen Maßnahmen auswählen können, die für ein zielgerichtetes Handeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und für den Schutz der Bevölkerung regional am besten sind. Die Gesundheitsminister sind davon überzeugt, dass nur so die pandemische Lage wirksam bekämpft werden kann.

Schutz vulnerabler Gruppen hat Priorität

Die Minister*innen und Senator*innen haben im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit als Schutzrahmen vulnerabler Gruppen in den anstehenden Herbst- und Wintermonaten beschlossen:

  • Auffrischimpfungen müssen vorangetrieben und zeitnah durchgeführt werden, insbesondere für vulnerable Gruppen und vor allem in Alten- und Pflegeheimen
  • Bund und Länder gehen davon aus, dass Auffrischimpfungen zeitnah und flächendeckend durch die niedergelassene Ärzteschaft angeboten und weiter in die Regelversorgung überführt werden. Ergänzend kommen beispielsweise mobile Impfteams zum Einsatz, die von den Ländern koordiniert werden.
  • Besonders ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und pflegerisches Personal sollten sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischimpfung erhalten. Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.
  • Der Bund wird die Geltungsdauer der Coronavirus-Impfverordnung zeitnah bis Ende April verlängern, sowie die Fortgeltung des § 130 SGB IV prüfen, und sich damit weiterhin an der Finanzierung der staatlichen Impfangebote beteiligen.
  • Umfassende Testkonzepte für Personal, Besucher und Bewohner von Pflegeinrichtungen sind in den kommenden Monaten weiter unverzichtbar. Pflegeeinrichtungen werden im Herbst und Winter 2021/2022 verpflichtet, einrichtungsbezogene Testkonzepte umzusetzen. Auch für geimpfte oder genesene Personen soll eine Testpflicht zum Betreten von Einrichtungen verordnen werden können.
  • Der Bund wird in diesem Sinne eine Anpassung der Teststrategie vornehmen und die derzeit geltende Finanzierungsgrundlage für Sach- und Personalkosten über Herbst und Winter verlängern. 

(SK)

Den vollständigen Beschluss der 94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 05.11.2021 finden Sie hier.


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