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30.04.2020 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Regierung will mehr Corona-Tests in Heimen

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Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung gefährdete Menschen besser vor einer Corona-Infektion schützen und das Infektionsgeschehen genauer verfolgen. Auch der Bonus für die Altenpflege soll kommen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein zweites Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Corona-Epidemie in Deutschland einzudämmen. So sollen die Tests auf das neuartige Corona-Virus massiv ausgeweitet werden. Das gilt vor allem im Umfeld besonders gefährdeter Personen, also beispielsweise in Pflegeeinrichtungen. Damit können Infektionen früh erkannt und Infektionsketten effektiv unterbrochen werden. Eine Maßnahme, die auch Pflegeverbände seit Wochen einfordern. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass alle Beschäftigten in der Altenpflege eine einmalige gestaffelte Corona-Prämie von bis zu 1.000 Euro erhalten. Tragen sollen die Kosten die Pflegekassen. Arbeitgeber und Länder können den Betrag für Pflegeprofis um 500 Euro auf 1.500 Euro aufstocken.

Erweiterte Meldepflichten

Zur besseren Einschätzung des Infektionsgeschehens werden auch die Meldepflichten der Labors erweitert. Künftig müssen auch negativ ausgefallene Tests den Gesundheitsämtern gemeldet werden. Erfasst werden soll aber auch, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat und anonymisiert an das Robert Koch-Institut gemeldet werden. 

Die Regierungskoalition will zudem den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) weiter stärker. Etwa 50 Millionen Euro sollen für die Gesundheitsämter bereitgestellt werden. Beim Robert Koch-Institut (RKI) wird zudem dauerhaft eine Kontaktstelle für den ÖGD eingerichtet.

DBfK: Auch Grad der Immunität testen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Gesetzentwurf. Mit engmaschigen Tests auf eine Corona-Infektion hätte man vor den jetzt eingeführten Lockerungen beginnen müssen, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. Zudem seien für die Steuerung der Abläufe in  Gesundheitseinrichtungen und Pflegediensten zusätzlich Tests auf den Grad der Immunität erforderlich. „Es muss sichergestellt sein, dass Mitarbeiter erst dann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie vor einer erneuten Infektion geschützt sind und die von ihnen betreuten Personen nicht mehr anstecken“, bekräftigte Bienstein. Zugleich wiederholte der Berufsverband die dringende Forderung nach einer verlässlichen Versorgung mit geeigneter Schutzausrüstung.

Nachbesserungsbedarf sieht der DBfK auch für das Meldewesen. So müsse zwingend dokumentiert werden, wie viele Pflegende sich im Rahmen ihrer Berufsausübung infiziert haben. Dies sei nicht nur notwendig, um Risiken abzustellen, sondern auch um die Pflegenden im Falle einer Berufskrankheit abzusichern. 

Die zugesagte „Corona-Prämie“ bleibt aus Sicht des DBfK eine „Gleichung mit vielen Unbekannten“. Ob die Pflegenden in den Krankenhäusern tatsächlich leer ausgehen sollen, sei ebenso offen wie eine finanzielle Beteiligung der Länder und Arbeitgeber. (ne)

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