Die Umsetzung der neuen Coronavirus-Testverordnung in den Pflegeeinrichtungen gestaltet sich schwierig. Viele Fragen bleiben offen, bemängelt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).
Seit Mitte Oktober gilt die neue Corona-Testverordnung. Sie ermöglicht es Pflegeeinrichtungen, präventiv Corona-Schnelltests bei Bewohnern, Besuchern und Personal durchzuführen. Damit die Schnelltests erstattet werden, müssen die Einrichtungen ein eigenes Testkonzept vorlegen.
Aus Sicht des DBfK brauchen Heime und Pflegedienste bei der Umsetzung der Teststrategie mehr Unterstützung: „Die Verordnung und die dazugehörige Handlungshilfe fordert viel Geschick von den Leitungen der Einrichtungen und der ambulanten Dienste“, erklärte DBfK-Vizepräsident Stefan Werner am Dienstag. Vieles sei noch unklar.
Mehr konkrete Handlungshinweise
Werner verwies auf den „immensen Personalaufwand" bei vielen Tests, der für die Einrichtungen weder organisierbar noch finanzierbar sei. Die Testungen dürften auch nicht zu Einbußen in der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen führen. Der DBfK mahnt konkrete Informationen zu offenen Fragen an.
So forderte Werner Mitarbeiterschulungen für die korrekte Durchführung der Testabstriche. Darüber hinaus seien ein schnelles und datenschutzkonformes Meldesystem für die Übermittlung positiver Tests erforderlich ebenso wie Verhaltenshinweise für Getesteten.
Der DBfK-Vizepräsident betonte: „Bei der Entwicklung der Konzepte in den Einrichtungen müssen die Pflegefachpersonen von Anfang an eingebunden werden, da sie die Kapazitäten und Notwendigkeiten in den Einrichtungen am besten einschätzen können.“ (ne)