Seit heute gilt die neue Teststrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ein zentraler Baustein sind regelmäßige Schnelltests in Pflegeeinrichtungen. Damit sollen Bewohner und Mitarbeiter besser vor einer Infektion mit Sars-CoV-2 geschützt werden.
Risikogruppe Nr. 1 für schwere Covid-19-Verläufe: Pflegebedürftige Menschen in der stationären und ambulanten Versorgung. © Photographee.eu / Fotolia
Die neue Coronatest-Verordnung sieht zur Infektionsverhütung regelmäßige, kostenlose Antigen-Schnelltests für asymptomatische Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Praxen vor. Auch Besucher, Bewohner und Patienten sollen getestet werden. Antigentests auf Sars-CoV-2 bieten laut Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit, „mehr zu testen und daher Infektionen schneller zu erkennen“.
Testvolumen orientiert sich an Bewohnerzahl
Stationären Pflegeeinrichtungen stehen monatliche Testkontingente zur Verfügung, die sich an der Zahl der Bewohner orientieren. Pro Bewohner sind rechnerisch bis zu 20 Tests möglich. Bei einer Einrichtung mit 80 Bewohnern wären das 1.600 Antigen-Tests pro Monat. Diese können im Rahmen des Testkonzepts der Einrichtung zum wiederholten Screening von Mitarbeitern, Bewohnern und Besuchern genutzt werden. In der ambulanten Pflege sind 10 Schnelltests pro Patient im Monat möglich.
Fällt ein Schnelltest positiv aus, muss er durch den sensibleren PCR-Test bestätigt werden. PCR-Tests werden bei den Bewohnern und Mitarbeitern auch dann durchgeführt, wenn in einer Einrichtung eine Infektion nachgewiesen wurde.
Finanziert werden die Tests aus dem Gesundheitsfond. Die Coronatest-Verordnung wurde am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eine Grafik vermittelt die Nationale Teststrategie im Überblick. (ne)