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05.12.2022 | Politik | Nachrichten

Krankenhaus­pflege-Entlastungsgesetz verabschiedet

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Der Bundestag hat am Freitag grünes Licht für das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz gegeben. Zentrale Nachbesserungen, auf die Pflegeverbände gedrängt hatten, wurden berücksichtigt. Das Finanzministerium bleibt aber weiter im Boot.

Pflegerin mit Patientin  © Tempura / Getty Images / iStockGrünes Licht für bedarfsorientierte Pflege am Krankenhausbett - der Bundestag hat das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz verabschiedet. 

Mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG), das auch zahlreiche andere Vorhaben regelt, will die Regierungskoalition die Arbeitssituation der Pflegekräfte im Krankenhaus mittelfristig verbessern.

Das Gesetz sieht als neues Instrument zur Personalbemessung die vom Deutschen Pflegerat (DPR), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie der Gewerkschaft Verdi gemeinsam entwickelte PPR 2.0 vor. Diese soll in drei Stufen eingeführt werden.

Ab Januar 2023 startet die Erprobungsphase in repräsentativ ausgewählten Krankenhäusern. Auf der Basis des Praxistests werden den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht. Bis Ende 2024 müssen die Krankenhäuser dann den Pflegepersonalbedarf für alle bettenführenden Stationen ermitteln. Ab 2025 wird die Personalbemessung für die Häuser verbindlich und kann auch sanktioniert werden. Die ursprünglich geplante Ausnahmeregelung für Kliniken mit Entlastungstarifvertrag entfällt. Das gilt ebenso für die Entwicklung eines komplett neuen Personalbemessungsinstruments. Stattdessen soll die PPR 2.0 wissenschaftlich weiterentwickelt werden.

Gutes Zeichen für die beruflich Pflegenden

Weitgehend zufrieden mit dem nachgebesserten Gesetz zeigte sich am Freitag der Deutsche Pflegerat (DPR). „Die PPR 2.0 ist nun eindeutig im Gesetz geregelt. Das Thema Personalbedarfsermittlung kann jetzt in die richtige Richtung gehen. Das ist ein gutes Zeichen für die beruflich Pflegenden“, erklärte DPR-Vize-Präsidentin Irene Maier.

Die festgeschriebene Weiterentwicklung der Personalbemessung mache die PPR 2.0 zum Ausgangspunkt der Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus. Eine zukunftsweisende Ausrichtung werde durch Weiterentwicklung der Themen Qualifikationsmix, Digitalisierung und Personalbemessung in Notaufnahmen möglich.

Entscheidend ist aus Sicht von Mayer, wie die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums aussehen wird. Bei deren Ausgestaltung müsse der DPR „intensiv“ mit einbezogen werden, damit sie im Sinne der Pflegenden erlassen wird und die PPR 2.0 als starkes Instrument implementiert werden könne.

Mayer kündigte an, der DPR werde den weiteren Verlauf des Krankenhauspflege-Entlastungsgesetzes wachsam verfolgen: Nach wie vor seien viele Entscheidungen in die Zukunft verschoben und zudem seitens des Bundesfinanzministeriums und des Bundesrates zustimmungspflichtig.

Personalausstattung am Pflegebedarf der Menschen ausrichten

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht in dem Gesetz wesentliche Kritikpunkte behoben. Dass die PPR 2.0 nicht durch ein neu zu entwickelndes Instrument abgelöst werden soll, wurde vom Verband begrüßt. DBfK-Präsidentin Christel Bienstein sagte: „Das ist ein richtiger Schritt, da ein erprobtes Instrument optimiert wird und wir bei der Entlastung der Kolleg*innen keine unnötige Zeit verlieren.“ Die notwendige Zustimmung des Finanzministeriums und des Bundesrates sieht sie weiter kritisch. Sicherheit und Qualität der pflegerischen Versorgung im Krankenhaus könnten so von der Kassenlage oder Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern abhängen.

Bienstein bekräftigte: „Die Personalausstattung muss am Bedarf der Menschen ausgerichtet sein, darauf haben die Menschen in der Sozialversicherung einen Rechtsanspruch.“ (ne)

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