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17.10.2017 | Palliativpflege | Online-Artikel

Palliativpflege: zu Hause, im Hospiz oder auf der Palliativstation

In den vergangenen 25 Jahren hat sich in Deutschland ein breites Netz aus ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativangeboten entwickelt. Dadurch ist es möglich, Menschen in der letzten Lebensphase individuell und auf ihre Lebenssituation abgestimmt palliativmedizinisch zu versorgen – zu Hause, im Hospiz oder auf der Palliativstation. Im Mittelpunkt steht bei allen Betreuungsformen der Sterbende mit seinen Wünschen und Bedürfnissen.

Palliativpflege zu Hause: allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)

Im häuslichen Umfeld erfolgt die Betreuung in den meisten Fällen als allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV). Bei der AAPV kümmern sich Haus- und Fachärzte sowie ambulante Pflegedienste um den Schwerstkranken und seine Angehörigen. Der Pflegedienst verfügt dabei über eine palliativmedizinische Basisqualifikation. Unterstützung kommt dabei häufig von ambulanten Hospizdiensten, die auch koordinatorische Aufgaben übernehmen. Meist gelingt es in diesem Setting, den Patienten ausreichend zu stabilisieren. Bei Symptomen wie Schmerzen, Übelkeit, Atemnot oder in Krisensituationen können Hausärzte seit dem 1. Juni 2017 zudem eine Symptomkontrolle durch Pflegekräfte verordnen. Das geschieht im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege (HKP) auf Rezept. Die an der AAPV beteiligten Pflegedienste und Ärzte sind nur zu einem kleinen Teil mit der Versorgung von Palliativpatienten beschäftigt.

SAPV: Wann ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nötig?

Manchmal sind die Beschwerden der Betroffenen jedoch zu komplex oder zu schwerwiegend. Die Patienten benötigen – vorübergehend oder längerfristig – die Unterstützung durch ein spezielles Palliativteam (Palliative Care Team). Man spricht daher von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV). Diese Leistung wurde im Jahr 2007 eingeführt und muss durch einen Arzt verordnet werden. Die Kosten übernimmt bei gesetzlich Versicherten vollständig die Krankenkasse. Grundsätzlich hat jeder Patient Anspruch darauf, aber nur ein Teil der Betroffenen benötigt diese besondere Versorgungsform.

Anders als bei der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung kommen bei der SAPV ausschließlich Palliativmediziner und Palliative-Care-Pflegekräfte zum Einsatz. Sie beraten und versorgen den Patienten bei Bedarf rund um die Uhr. Das SAPV-Team arbeitet eng mit Pflegediensten, niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Hospizdiensten zusammen, insbesondere wenn die SAPV als reine Beratungs- oder Koordinationsleistung verordnet wurde. Bei Bedarf übernimmt das SAPV-Team aber auch eine unterstützende Teilversorgung oder die vollständige Patientenversorgung.

Hospiz oder Palliativstation: Wenn es zu Hause nicht mehr geht

© epd / imago

Kann ein Sterbender nicht in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden, ohne dass eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, bietet ein stationäres Hospiz den geeigneten Betreuungsrahmen. Hier finden Betroffene und Angehörige rund um die Uhr eine fachliche und psychosoziale Betreuung und Begleitung. Diese erfolgt in der Regel durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, die durch einen Palliativmediziner unterstützt werden. Hospize bieten gleichzeitig einen geschützten Rahmen, in denen sich Angehörige und Betroffene verabschieden können. Auf Krankenhausatmosphäre wird bewusst verzichtet. Der Aufenthalt im Hospiz wird zum größten Teil von den Krankenkassen getragen. Etwaige Restkosten finanzieren Hospize über Spenden.

Bei schwerwiegenden akuten Symptomen, die sich ambulant nicht ausreichend kontrollieren lassen, kann der Patient auch auf die Palliativstation eines Krankenhauses verlegt werden. Mit einem breiten Spektrum an medizinischen und pflegerischen Maßnahmen versuchen die Palliativmediziner und Palliativpflegekräfte den Patienten wieder zu stabilisieren. Ziel ist es, den Betroffenen nach Möglichkeit wieder nach Hause zu entlassen.

Ambulante Hospizdienste: psychosoziale und spirituelle Begleitung

Die meisten Menschen wollen die letzte Phase ihres Lebens in ihrer gewohnten Umgebung verbringen. Ambulante Hospizdienste unterstützen sie dabei durch psychosoziale und spirituelle Begleitung. Ehrenamtliche Hospizbegleiter übernehmen beispielsweise Sitzwachen, informieren, bieten Gespräche an oder unterstützen die Familien im Haushalt. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten übernehmen sie nicht.

Eine hauptamtliche Palliative-Care-Fachkraft fungiert als Koordinatorin. Sie hält Kontakt zu Ehrenamtlichen und Angehörigen und vernetzt die anderen Berufsgruppen. Bei Schmerzen oder Unruhezuständen kann rasch reagiert werden. Die Nutzung eines Hospizdienstes ist in der Regel kostenlos. (ne)

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Literatur

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband: Hospiz- und Palliativversorgung

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP): Definitionen zur
Hospiz- und Palliativversorgung (PDF)

Sabine Bayer: Ambulante Palliativdienste

Christina Landauer: Ambulante und stationäre Palliativversorgung

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