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22.01.2021 | Geburtshilfe | Nachrichten

Einziger Hebammenstudiengang in Sachsen-Anhalt startet

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Für Hebammen ist zukünftig auch in Deutschland eine Hochschulausbildung verpflichtend: Die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat als einziger Standort in Sachsen-Anhalt den Studiengang „Hebammenwissenschaft“ eingerichtet. Start ist mit dem Wintersemester 2021/22.

Schwangere mit Hebamme © Universitätsmedizin Halle (Saale)Die Universitätsmedizin Halle ist der einzige Standort in Sachsen-Anhalt, der den dualen Studiengang Hebammenwissenschaft ab Wintersemester 2021/22 anbietet.

Der achtsemestrige duale Studiengang führt zu zwei Abschlüssen: einem Bachelor of Science und einem Berufsabschluss als Hebamme. „Das Berufsbild der Hebammen ist wie viele Berufe im Gesundheitswesen sehr viel komplexer geworden. Die technischen Gegebenheiten haben sich verändert, aber auch die Versorgungsbedürfnisse der Frauen, unter anderem aufgrund von Adipositas, Diabetes oder auch Suchtproblematiken“, sagt Studiengangsleiterin und Hebammenwissenschaftlerin Dr. Gertrud Ayerle. „Unser Bachelorstudiengang vermittelt für all diese Fälle die fachlichen Kompetenzen und ist die Antwort auf den steigenden Bedarf an evidenzbasiertem Hebammen-Wissen, das sich auf Forschungserkenntnisse stützt.“ Selbstverständlich können sich alle Geschlechter für den Studiengang bewerben.

Zur Verfügung stehen 20 Studienplätze

Mindestvoraussetzung für das Studium ist zum einen die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung als Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in, Pflegefachfrau bzw. -mann oder für die allgemeine Pflege verantwortliche/r Krankenschwester oder Krankenpfleger nach den Mindestanforderungen der Europäischen Union. Zum anderen ist ein vorläufiger Ausbildungsvertrag entweder am Universitätsklinikum Halle (Saale) oder am Universitätsklinikum Magdeburg erforderlich.

Das Bewerbungsverfahren ist dementsprechend zweigeteilt: in die Bewerbung am jeweiligen Universitätsklinikum und später die Einschreibung an der Universität. Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt und pro Jahr stehen 20 Studienplätze zur Verfügung. Es gilt ein universitätsinterner Numerus Clausus. (ub)

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