Zusammenfassung
Das Sprechen, die sprachlichen Mittel von Bezugspersonen von Menschen mit geistiger Behinderung müssen sich bei allen Gesprächsinhalten an deren sprachlichen Möglichkeiten orientieren: Hören heißt nicht immer Verstehen. Das Verstehen von Sprache bedeutet nicht immer, dass die Inhalte in ihrer Komplexität vorstellbar sind. Deshalb muss das Sprachverständnis bekannt sein. Das Nicken oder ein „ja“ auf die Frage des Arztes, ob der Patient mit Behinderung die medizinische Aufklärung verstanden hat, dürfen dem Arzt als Antwort nicht genügen. Das Verstehen muss überprüft werden – z. B. über die Wiederholung der Aufklärung nach einem Rollentausch. Nun wird schnell deutlich, was der Mensch mit geistiger Behinderung verstanden hat. Auch Mittel der unterstützten Kommunikation und Modelle, Bilder, Fotos können das Verstehen erleichtern. Manchmal werden Patienten mit Behinderung jemanden brauchen, der als Dolmetscher für sie fungiert und ihre zum Teil ganz individuelle Sprache übersetzt. Und es wird Situationen geben, in denen nur am Verhalten, an der Körpersprache eine situationsbezogene Reaktion und Antwort abzulesen ist.