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Sorgfaltspflicht

  • 2017
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  • Buchkapitel
Erschienen in:

Zusammenfassung

Der § 276 BGB regelt in Abs. 2 »Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt«. Nach § 823 Abs. 1 BGB ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht einen anderen widerrechtlich verletzt.
Titel
Sorgfaltspflicht
Verfasst von
Rolf Höfert
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52981-2_55