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17.07.2020 | Originalien
Sicherheit und Nutzerakzeptanz eines intelligenten Hausnotrufsystems im Einsatz bei älteren pflegebedürftigen zu Hause lebenden Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Erschienen in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie | Ausgabe 7/2021
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Hintergrund
In einer alternden Gesellschaft erhalten technikbasierte Unterstützungsangebote immer größere Bedeutung. Sie können ein selbstbestimmtes Leben in gewohnter Umgebung trotz Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Beispiel für ein solches Angebot ist ein intelligentes Hausnotrufsystem (iHNR-System), das kritische Ereignisse (z. B. Sturz) automatisch erkennt, weiterleitet und so Hilfen rascher initiiert.
Ziel
Ziel der Arbeit war es, im Rahmen einer nichtkontrollierten, zweizentrischen Beobachtungsstudie die Sicherheit eines iHNR-Systems und die Nutzerakzeptanz bei pflegebedürftigen, zu Hause lebenden SeniorInnen zu evaluieren.
Material und Methode
Nach einer mindestens 6‑monatigen Anwendung eines iHNR-Systems in der eigenen Wohnung wurden die ProbandInnen hinsichtlich Nutzerakzeptanz, vermitteltem Sicherheitsgefühl, Erhalt der Selbstständigkeit sowie Geräteverständlichkeit unter Beachtung von Depressivität, Lebensqualität, Gebrechlichkeit und selbst eingeschätztem Hilfsbedarf befragt.
Ergebnisse
Insgesamt wurden 39 komplette Datensätze ausgewertet. Die TeilnehmerInnen entsprachen einer vulnerablen Gruppe mit eher depressiver Stimmungslage, negativ eingeschränkter Lebensqualität und hohem Anteil Gebrechlichkeit ohne signifikante Änderung über den Beobachtungszeitraum. Die subjektive und objektive Sicherheit sowie Bedienbarkeit des iHNR-Systems wurden positiv bewertet, bei guter Akzeptanz durch die NutzerInnen. Die Sturzangst wurde nur gering beeinflusst.
Diskussion
Ein iHNR-System führt zu einem verstärkten Sicherheitsgefühl bei gleichzeitig geringem Überwachungsgefühl und insgesamt hoher Nutzerakzeptanz. Es kann kritische Ereignisse detektieren und notwendige Hilfe rasch automatisch initiieren. Pflegebedürftige Betroffene können so länger in der eigenen Wohnung verbleiben.