Mit den Möglichkeiten der modernen Intensivmedizin wächst auch die Angst der Menschen vor erzwungener Lebens- und Leistungsverlängerung am Lebensende. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten umfasst das Recht, jeder medikamentösen, operativen oder sonstigen Behandlungs- und Pflegemaßnahme zuzustimmen oder sie abzulehnen. Grundlage für die Patientenautonomie ist das Grundgesetz, insbesondere Artikel 1, der zur Achtung und zum Schutz der Würde und Freiheit des Menschen sowie seines Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet.