01.05.2024 | Editorial
Schweigen oder melden?
Erschienen in:
Pflegezeitschrift
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Ausgabe 6/2024
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Auszug
Als Mitte April in einem Altenpflegeheim in Berlin Lichtenberg die Polizei anrückte, war die mediale Aufmerksamkeit groß. Eine Pflegekraft, die vergeblich auf die Nachtschicht gewartet und keine Vorgesetzte erreicht hatte, sah die Versorgung der Bewohner*innen gefährdet und alarmierte schließlich Polizei und Feuerwehr. Überzogen oder genau richtig? Auch auf social media bei Springer Pflege wurde darüber diskutiert (s.u.). Wir meinen: Auf Missstände aufmerksam zu machen, erhöht die Chance zur Verbesserung, Nicht-Agieren - zumal im Falle hilfebedürftiger Menschen - fördert unzureichende Versorgung und konkrete Gefahren. So sei an dieser Stelle gern auf das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hingewiesen, das seit Juli 2023 in Kraft ist und „Whistleblower“ vor Benachteiligungen schützt. Ihre Redaktion …