Schwangerschaftsvorsorge Ultraschall ist für den Embryo nicht gefährlich
- 11.11.2025
- Schwangerschaft
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Die Mutterschaftsrichtlinien in Deutschland sehen drei Ultraschalluntersuchungen um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche vor. Diese Untersuchungen gelten als medizinisch notwendig. Der Medizinische Dienst warnte nun vor unnötigen Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft. Viele Eltern könnten jetzt verunsichert sein.
Der Chef des Medizinischen Dienstes des Bundes, Stefan Gronemeyer, hatte im Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland am 7. November 2025 vor dem sogenannten „Babyfernsehen“ gewarnt und erklärt, nicht medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen setzten den Embryo unnötiger Strahlung aus.
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) weisen die Behauptung jedoch entschieden zurück, Ultraschalluntersuchungen setzten das ungeborene Kind einer „Strahlenbelastung“ aus oder seien gefährlich. „Diese Aussage ist fachlich falsch und irreführend“, betont Professor Dr. med. Ingo Gottschalk, Leiter der DEGUM-Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe. „Ultraschall arbeitet nicht mit Strahlung, sondern mit Schallwellen – er ist das sicherste bildgebende Verfahren überhaupt.“
Die Fachgesellschaften stellen klar: Das sogenannte „Babyfernsehen“ – also Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Indikation – ist seit 2021 zu Recht untersagt und wird von ihnen nicht unterstützt. Medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchungen hingegen sind unverzichtbar für die sichere Betreuung von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern. „Es ist wichtig, zwischen ionisierender Strahlung und Ultraschall zu unterscheiden“, erklärt Gottschalk. „Ionisierende Strahlung – etwa Röntgenstrahlen – ist energiereich und kann das Erbgut schädigen. Ultraschall dagegen arbeitet mit mechanischen Schallwellen, die im Gewebe reflektiert werden und daraus ein Bild erzeugen – ganz ohne Strahlenbelastung.“ Gottschalk betont, dass Ultraschallwellen keine biologisch schädigende Energie freisetzen.
„Pauschale Warnungen vor Ultraschall verunsichern Schwangere unnötig und schaden dem Vertrauen in eine bewährte, sichere Diagnostik“, so Gottschalk. Der ärztlich indizierte Ultraschall hingegen sei ein zentraler Bestandteil der modernen Schwangerschaftsbetreuung und ermögliche eine gezielte Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Organe, der Durchblutung und der Plazenta – und trage entscheidend dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Leben zu schützen.
Keine Panikmache – sondern Vertrauen in bewährte Diagnostik
Im Interesse einer verlässlichen und vertrauensvollen Schwangerenbetreuung, unterstreicht Dr. Klaus Doubek, Präsident des Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF): „Ultraschall ist frei von ionisierender Strahlung und sicher – und sowohl die Untersuchungen nach der Mutterschaftsrichtlinie als auch weitere medizinisch sinnvolle Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge (etwa das Ersttrimesterscreening oder angezeigte Verlaufskontrollen) tragen entscheidend zur individuellen Betreuung von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern bei. Irreführende Kritik an fachärztlichen Leistungen hingegen schädigt das Vertrauensverhältnis nachhaltig und wirkt sich negativ auf die Versorgung der vulnerablen Gruppe der Schwangeren aus.“
Die drei nach der Mutterschafts-Richtlinie vorgesehenen Untersuchungen – zu Beginn, in der Mitte und im letzten Drittel der Schwangerschaft – sind fester Bestandteil der Vorsorge. Sie dienen der Kontrolle der kindlichen Entwicklung, der Plazenta und der Fruchtwassermenge sowie der frühzeitigen Erkennung von Komplikationen.
Die drei Fachgesellschaften warnen vor den Folgen unsachlicher Darstellungen. „Pauschale Warnungen vor Ultraschall verunsichern Schwangere und gefährden im schlimmsten Fall die Gesundheit des Kindes“, betont auch Professor Dr. med. Gert Naumann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Wenn Eltern aus Angst auf notwendige Untersuchungen verzichten, könnten Fehlbildungen oder Komplikationen unentdeckt bleiben – das wäre ein Rückschritt in der Versorgung.
Diese Meldung wurde am 11.11.2025 aktualisiert.