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Erschienen in: Hebammen Wissen 2/2022

01.05.2022 | Schon gehört?

Schon gehört?

Erschienen in: Hebammen Wissen | Ausgabe 2/2022

Hebammenhilfe für Geflüchtete

Die Ankunft zahlreicher geflüchteter Frauen in Deutschland betrifft auch die Hebammen. Denn unter den Frauen sind viele Schwangere und junge Mütter mit Kindern. Sie sind oftmals traumatisiert und in einem schlechten Gesundheitszustand. Die Arbeit mit geflüchteten Frauen verlangt besonderes Einfühlungsvermögen und wenn möglich auch Kenntnisse über die Kulturen, aus denen die Frauen kommen. Verständigungsprobleme können die Arbeit zusätzlich erschweren.
Für alle, die geflüchteten Frauen unterstützen und sie in der Schwangerschaft, bei der Geburt oder im Wochenbett begleiten möchten, hat der Deutsche Hebammenverband (DHV) auf seiner Website wichtige Informationen zusammengestellt. Hebammen mit Russisch- und Ukrainisch-Kenntnissen, die bereit sind zu dolmetschen, finden dort ebenfalls Anlaufstellen, mit denen sie in Kontakt treten können.

Erstes Hebammenmobil in Flutgebieten

Nach dem tödlichen Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ging ein Hebammenmobil des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) an den Start, das nach Betreiberangaben das erste dieser Art in Deutschland ist. Für Familien in Flutgebieten - mit teils noch beschädigten Straßen - sei es oft leichter, wenn der weiß-gelbe Bus mit einer Hebamme zu ihnen komme, als sich selbst auf womöglich weite Wege zu machen. Seit März ist das Hebammenmobil in den Gebieten der Flut vom Sommer 2021 im Einsatz. Kommunen könnten ihren Bedarf mitteilen und Schwangere sowie Wöchnerinnen sich kostenlos für Termine anmelden, aber auch spontan kommen.

Hebammen gehen mal wieder leer aus

Nach einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen Beschäftigte in Kliniken und in der Langzeitpflege erneut eine Corona-Sonderzahlung erhalten. Andrea Ramsell, Mitglied im Präsidium und Beirätin im Deutschen Hebammenverband e.V. (DHV), äußerte sich im Februar zur fehlenden Berücksichtigung der Hebammen bei einer erneuten Corona-Sonderzahlung. Große Belastungen durch Hygienemaßnahmen, permanentes Infektionsrisiko und vermehrten Betreuungsaufwand trafen in den letzten beiden Jahren auch auf Hebammen zu. Es steht außer Frage, dass Hebammen als feste Säule in der Gesundheitsversorgung alle Kriterien für eine Corona-Sonderzahlung erfüllen, so Ramsell.

Meinung

Sabine Kroh, Hebamme und Gründerin von "Call-a-midwife" in Berlin
Egal, ob in der Klinik oder freiberuflich - in unserem Hebammenalltag ist kaum Zeit für ein regelmäßiges Essen. Deshalb freue ich mich immer sehr auf einen gemütlichen Abend mit meiner Tochter in unserer Lieblingspizzeria. Doch auch im Feierabend begegenen wir Hebammen (natürlich) immer auch Müttern von Babys. So wie beim letzten Mal: Wir essen gerade unsere Pizza, da setzt sich eine Mutter mit Säugling an unseren Tisch. Während meine Tochter aus ihrem Schulalltag plaudert, beginnt das Baby zu schreien, woraufhin die Mutter ihren Busen auspackt und ihr Kind anlegt. Zwischen meiner Pizza und ihrer Brust liegen nun gerade mal 10cm. Mir ist das eindeutig zu nah. Sage ich was? Ich habe doch Feierabend und will einfach keine fremde Brust oder Milch auf meiner Pizza! Hebamme hin oder her. Also bitte ich sie freundlich, das Baby und ihre Brust etwas zur Seite zu nehmen. Die Mutter keift sofort los, ob ich etwas dagegen habe, dass sie ihr Baby stillt? Meine Tochter verteidigt mich und erklärt, dass ich Hebamme sei. Super, ruft die Mutter. Sie hätte da mal ein paar Fragen. Ob sie mir die jetzt stellen dürfe, wo wir doch gerade so gemütlich zusammensitzen? Nein, darf sie nicht, denke ich. Ich stehe auf und flunkere ein wenig als ich sage, dass ich leider noch ganz schnell zu einem Hausbesuch müsse.

Fallpauschalensystem wird reformiert

Die Geburtshilfe aus dem Fallpauschalensystem herauszunehmen, ist seit Jahren die Forderung der Hebammenverbände. Im Rahmen des Krankenhauskongresses DRG-Forum kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun die Reform des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems an.

Mutterschaft: Neue Richtlinien

Ab diesem Jahr gelten Änderungen bei den Mutterschafts-Richtlinien. Bestandteil ist jetzt der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 für Schwangere mit besonderen Risiken. Voraussetzung für die ärztliche Beratung zum NIPT auf Trisomie 13, 18 und 21 ist gemäß Gendiagnostikgesetz der Erwerb der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (72-Stunden-Kurs). Die Inhalte der Beratung vor der Entscheidung zum Test wurden in den Mutterschafts-Richtlinien konkretisiert. Ziel soll ausdrücklich eine nicht direktive, neutrale Beratung sein.
Eine weitere Neuerung: Der Mutterpass kann jetzt auch digital geführt werden. Der G-BA hatte bereits am 16. September 2021 die Mutterschafts-Richtlinien an die Regelungen zur Erfüllung der Dokumentationsvorgaben im elektronischen Mutterpass angepasst. Dieser Beschluss ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die neuen Mutterschafts-Richtlinien sehen vor, dass ab diesem Zeitpunkt die Dokumentation der Schwangerenvorsorge entweder wie bisher im Mutterpass (Papier) erfolgt oder auf Wunsch der Schwangeren digital in der elektronischen Patientenakte (ePa). Ein Wechsel des Formats während einer Schwangerschaft soll dabei vermieden werden, um die Vollständigkeit der Dokumente zu gewährleisten.

Expert*innenrat einberufen

Aus Sicht des Deutschen Pflegerats (DPR) wurde während der Corona-Pandemie die pflegewissenschaftliche Expertise in den Beiräten und Expertenräten auf der Bundesebene kaum eingebunden. Im März hat er selbst die Initiative ergriffen und einen "Expert*innenrat Pflegewissenschaft/Hebammenwissenschaft und Pandemie" einberufen. Dieser setzt sich aus Wissenschaftler*innen deutscher Hochschulen zusammen, die unter anderem zu den Auswirkungen der Pandemie auf pflegebedürftige und kranke Menschen geforscht haben. Prof. Dr. Nicola Bauer, Institutsleiterin und Professorin für Hebammenwissenschaft in an der Uniklinik Köln, bringt die Hebammen-Perspektive in den Expert*innenrat ein.

Register für Gesundheitsberufe

Nachdem Kolleg*innen in Nordrhein-Westfalen seit Januar 2022 in einem Pilotprojekt zur Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) teilnehmen, wird es nun um die Länder Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erweitert. Das bedeutet, dass vorübergehend nur Personen einen Antrag beim elektronishcen Gesundheitsberuferegister (eGBR) stellen können, die ihre Berufserlaubnis von einer dieser Bundesländer ansässigen Behörde erhalten haben. Der elektronische Heilberufsausweis ermöglicht den Zugang zur Telematik Infrastruktur (TI) wie z.B. dem Notfalldatensatz oder dem Medikationsplan, sowie die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für Leistungsbringer ermöglicht. Der elektronischer Heilberufsausweis sorgt für das Ver- und Entschlüsseln von personenbezogenen, vertraulichen Informationen.

Neue Kommissionen gegründet

Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) hat im April die beiden neuen Kommissionen "Leitlinien" und "Stellungnahmen" gegründet. Ziel ist die konstuktive Zusammenarbeit erfahrener Hebammen und Hebammenwissenschaftler*innen mit Studierenden zur Vertiefung von Kompetenzen in verschiedenen Fachbereichen. Durch die Vernetzung vorhandener Fachexpertisen soll eine effiziente und effektive Kommunikation mit Gesellschaft und Politik zu aktuellen Themen in der Gesundheits- und Familienpolitik ermöglicht werden.
Metadaten
Titel
Schon gehört?
Publikationsdatum
01.05.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Hebammen Wissen / Ausgabe 2/2022
Print ISSN: 2730-7247
Elektronische ISSN: 2730-7255
DOI
https://doi.org/10.1007/s43877-022-0169-z

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