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06.06.2019 | Schmerz | Nachrichten

Schmerz-Patienten: Defizite beim Entlassmanagement

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Anlässlich des „Aktionstags gegen den Schmerz“ am 4. Juni hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf Defizite beim Entlass-Management von Patienten hingewiesen, die Betäubungsmittel (BtM) benötigen.

Neuer InhaltDefizite beim Entlassmanagement: Viele Schmerz-Patienten sind nach dem Krankenhausaufenthalt zunächst nicht ausreichend analgetisch versorgt.

„Seit 1. Oktober 2017 sind Krankenhäuser verpflichtet, ein Entlass-Management durchzuführen, das für nachhaltige Verbesserung sorgen soll. Dies gelingt allerdings nicht immer. Gerade Patienten, die sehr starke Schmerzmittel benötigen, sind häufig im Übergang besonders schlecht versorgt, weil solche Analgetika unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen und stark reguliert sind“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.
Für Pflegefachpersonen ergibt sich mitunter eine Situation, in der sie etwas tun, was sie nicht tun dürfen: Sie geben ein BtM aus dem Stationsbestand mit – im Interesse des Patienten, aber gesetzlich unzulässig, berichtet Knüppel vor der Presse. „Sie machen sich also unter Umständen strafbar.“ Ein unhaltbarer Zustand, der das Personal vor ein Dilemma stellt: Hält es sich an die gesetzlichen Vorschriften, nimmt es gleichzeitig in Kauf, dass der Patient eine unzureichende Schmerzmedikation bekommt, stark leidet und im schlimmsten Fall direkt zurück in die Klinik kommt – das Phänomen des „Drehtüreffekts“ tritt dann ein. Damit wird nicht nur der Therapierfolg gefährdet: Patienten, Angehörige und das Pflegepersonal haben durch diese schlecht gestalteten Übergänge auch mehr Stress und Zeitaufwand. „Wir fordern zeitnah eine Lösung, die praktikabel und für alle Beteiligten rechtssicher zu handhaben ist“, erklärt die DBfK-Sprecherin.
Hinweisen auf diese Probleme ist die Fachgruppe der Pflegeexperten Schmerz im DBfK nachgegangen. Das Impulspapier „Wenn Schmerz-Patienten aus der Klinik kommen: Defizite beim Entlass-Management“ steht hier zum Download zur Verfügung. (tu)


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