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20.05.2020 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Jeder neunte SARS-CoV-2-Infizierte ein Heilberufler?

verfasst von: Denis Nößler

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Sind elf Prozent aller Corona-Infizierten Mitarbeiter in Gesundheitsberufen? Die offiziellen Zahlen geben diesen Befund – noch nicht – her. Doch der Ruf nach regelmäßigen Tests wird lauter.

Corona © Yomiuri Shimbun / AP Images / picture allianceTesten, testen, testen.

Medienberichten zufolge sollen über 20.000 Mitarbeiter im Gesundheitswesen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sein. 895 seien hospitalisiert worden, 61 seien gestorben.

Diese Berichte unter anderem der Nachrichtenagentur dpa und der „Süddeutschen Zeitung“ ließen sich Dienstag zunächst nicht beim Robert Koch-Institut (RKI) bestätigen. Danach wären elf Prozent aller Infizierten, inklusive der bereits genesenen Personen, Mitarbeiter im Gesundheitswesen.

Laut dem jüngsten RKI-Lagebericht vom 18. Mai (Stand 0.00 Uhr) waren 11.859 Mitarbeiter aus Kliniken, Arztpraxen, Dialysezentren oder Rettungsdiensten betroffen. Das wären 6,8 Prozent aller Infizierten. Relativ würde das dem Anteil aller (!) Beschäftigten im Gesundheitswesen (5,7 Millionen) an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik entsprechen. Laut RKI galten 11.200 dieser Personen als genesen.

Pflegekräfte nicht separat ausgewiesen

Allerdings führt das Robert Koch-Institut in seinen täglichen Situationsberichten zusätzlich auch jene auf, die in anderen Gemeinschaftseinrichtungen nach Paragraf 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) tätig sind. Dazu zählen neben Pflegeeinrichtungen jedoch auch solche, die nicht dem Gesundheitswesen zuzuordnen wären: etwa Obdachlosenunterkünfte, Asyleinrichtungen oder Justizvollzugsanstalten.

In dieser Kategorie zählt das RKI per Dienstag 0.00 Uhr 8.566 mit SARS-CoV-2 infizierte, darunter 354 hospitalisiert und 42 Tote. Insgesamt 7.900 in dieser Kategorie seien bereits wieder genesen.

In der Summe mit den Betroffenen aus Gesundheitseinrichtungen ergibt dies die in den Medienberichten erwähnten 20.425 Infizierten oder eben rund elf Prozent. Wie hoch der Anteil der Pflegekräfte in der Paragraf-36-Kategorie ist, wird vom RKI bis dato nicht separat ausgewiesen. Eine Anfrage der „Ärzte Zeitung“ konnte die Bundesoberbehörde zunächst nicht beantworten.

In den Situationsberichten vermerkt das RKI jedoch, dass in gut jeder dritten Meldung von den Gesundheitsämtern (31 Prozent) Angaben etwa zur Tätigkeit fehlten. Somit müssten die genannten Werte als Mindestangaben verstanden werden.

Regelmäßige Tests gefordert

Die Krankenhäuser drängten am Dienstag auf regelmäßige Testungen von Mitarbeitern im Gesundheitswesen. „Die Testung der Beschäftigten in Kliniken und Pflegeheimen hat eine zentrale systemrelevante Bedeutung in dieser Phase der Bekämpfung des Virus“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft (DKG), Georg Baum, der Nachrichtenagentur dpa. „Einmal wöchentlich sollte das Klinikpersonal getestet werden.“ Die Kosten für diese Tests müssten auch gegenfinanziert werden.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hatten jüngst regelmäßige Testungen gefordert. Alle an der Gesundheitsversorgung beteiligten Personen sollten mindestens einmal in der Woche getestet werden.

Das erst am Freitag vom Bundesrat gebilligte zweite Bevölkerungsschutzgesetz sieht zusätzliche Verordnungsermächtigungen für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor. Mit Inkrafttreten kann er die Krankenkassen per Verordnung verpflichten, Labortests grundsätzlich zu bezahlen, selbst wenn keine Krankheitssymptome vorliegen.

Derweil vermeldeten die Labore einen neuen Rekordwert von Tests auf SARS-CoV-2. In der Kalenderwoche 20 seien 364.716 Tests durchgeführt worden, hieß es am Dienstag vom Verein Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM). Die Zahl der positiven Ergebnisse ist demnach weiter gesunken auf nun 1,7 Prozent aller Tests.

Auch die Zahl der beauftragten Antikörpertests steigt demnach auf 74.786. Der Labornachweis etwa von IgG-Antikörpern auf SARS-CoV-2 ist seit Kurzem Kassenleistung. Die ALM warnten jedoch vor „industriell geprägten Angeboten“ von „teils völlig fachfremden Unternehmen“, die etwa Gesundheitseinrichtungen Testungen anbieten.

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