Der DBfK Nordwest fordert von der Bundesregierung kreative Krisenlösung. Eine enorme Ressource sieht er darin, freiberuflichen Pflegefachpersonen die selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen. Dazu bedarf es aber einer Gesetzesanpassung.
Der DBfK Nordwest-Vorsitzende Martin Dichter sagt: „Unbürokratische und einfache Sonderregelungen für unsere Berufsgruppe sind die einzige Möglichkeit, um den drohenden Kollaps in der Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verhindern.“ Dazu bedarf es der Reaktivierung, der Rückholung und der Erteilung von Sondergenehmigungen von und für Pflegefachpersonen, die in den vergangenen Jahren pausiert, reduziert oder anderweitige Aufgaben wie Lehrtätigkeiten wahrgenommen haben.
Eine enorme Ressource sieht er darin, freiberuflichen Pflegefachpersonen die selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen. Darunter gebe es etliche, die Kapazitäten infolge abgesagter Fort- und Weiterbildungen hätten und hoch qualifiziert seien. Dem steht aber ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2019 (AZ: B 12 R 6/18 R) entgegen, demzufolge Honorarpflegefachpersonen in der Regel abhängig beschäftigt sein müssen, was Krankenhäusern und Pflegeheimen kräftige Nachzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung beschert. Also verzichten die meisten Einrichtungen seither auf den Einsatz von freiberuflich Pflegenden.
„Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass eine freiberufliche Tätigkeit auf Honorarbasis wieder unbürokratisch möglich wird. Die Voraussetzungen dafür müssen umgehend geschaffen werden“, appelliert Martin Dichter an die Politik und sieht darin einen weiteren wichtigen Beitrag zur notwendigen Gewinnung von Pflegefachpersonen für den Kriseneinsatz.