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23.11.2022 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Einrichtungsbezogene Impfpflicht soll auslaufen

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende auslaufen lassen. Das berichten verschiedene Medien und berufen sich auf Informationen aus dem Umfeld des Ministeriums.

Nach Pflegeverbänden, Krankenhausgesellschaft, Ärzteorganisationen sowie einer Vielzahl von Ländervertretern betrachtet demnach auch das Bundesgesundheitsministerium die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen als “nicht fortsetzungswürdig“. Begründet werde dies mit der Ausbreitung der „mehr oder weniger“ komplett immunflüchtigen Coranavirus-Variante BQ 1.1. Aus medizinischer Sicht ergebe eine Impfpflicht „keinen Sinn mehr“, hieß es.

Übertragungsschutz verpufft

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war Teil eines im vergangenen Dezember verabschiedeten Maßnahmenpakets der Ampel-Regierung und im März 2022 in Kraft getreten. Damit sollten vulnerable Gruppen in Altenheimen, Praxen und Krankenhäusern und anderen Einrichtungen vor einer Ansteckung durch das Personal besser geschützt werden. Von dieser Wirkung könne man angesichts der Zunahme von BQ 1.1 „realistischerweise“ nicht mehr ausgehen.

Bisher hatte sich der Bundesgesundheitsminister eine mögliche Verlängerung der am 31. Dezember auslaufenden Teil-Impfpflicht offengehalten. Er wolle für eine Entscheidung die Entwicklung der Herbst- und Winterwelle abwarten.

Zuletzt hatte sich der Deutsche Pflegerat klar gegen eine Verlängerung der Teil-Impfpflicht positioniert und von einer „Zweiklassengesellschaft“ gesprochen. „Wenn Impflicht, dann für die gesamte Gesellschaft“, erklärte DPR-Präsidentin Christine Vogler. Auch aus den Bundesländern hatten sich die Stimmen für ein Ende der Impfpflicht gehäuft. In einem offenen Brief an Lauterbach sprachen sich Mitte Oktober die Gesundheitsminister*innen von Sachsen, Bayern und Thüringen Mitte Oktober gegen eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus. (ne)


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