Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz bietet eine Kurz-Qualifizierung Intensiv und einen Auffrischungskurs für Pflegefachpersonen mit Erfahrungen in der Intensivpflege an. Das hat Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, am 31. März mitgeteilt.
Dr. Markus Mai (Pflegekammer Rheinland-Pfalz)
Die Landespflegekammer will damit dazu beitragen, dass genügend Personal in der Intensivversorgung und der Beatmung zur Verfügung steht. Bereits an 24 rheinland-pfälzischen Weiterbildungseinrichtungen werden die Qualifizierungen durchgeführt. Kammerpräsident Mai: „Zusätzlich organisieren wir eine 180-stündige Qualifizierung in der Intensivpflege. Ich freue mich persönlich sehr darüber, dass schon rund 500 Pflegefachkräfte an dieser Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen. Unser gemeinsames Ziel mit dem Landesgesundheitsministerium ist es, schnellstmöglich bis zu 2.000 Pflegekräfte in der Intensivpflege zu qualifizieren. Diese Zahl soll dann über einen längeren Zeitraum auf 3.800 erhöht werden. Dies betrachten wir als notwendig, um Krankheitsfälle kompensieren zu können.“
Pflegepersonal entlasten
Für die Aufstockung des Pflegepersonals auf Intensivstationen stellt die Landesregierung finanzielle Mittel in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus ermittelt die Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall, ob Krankenhäusern ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt zugesprochen werden kann, wenn Pflegefachkräfte für die Qualifizierungen freigestellt werden. Zudem werden Schulungen im Krankenhaus vor Ort und auch online angeboten.
„Wir stehen in der Gesundheitsversorgung vor einer nie da gewesenen Herausforderung. Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um zur Unterstützung und Entlastung beizutragen. Die Aufgabenwahrnehmung der Pflegenden muss weiterhin erhalten bleiben“, betont Mai. Jede Hilfe zählt, daher können sich auch andere Personen bei der Melde- und Registrierungsstelle melden, um das Pflegepersonal zu unterstützen. Es sind dabei auch Einsatzbereiche außerhalb der Pflege im Krankenhaus beispielsweise in Pflegeheimen, ambulanten Diensten oder als Betreuungskraft in Einrichtungen der Altenhilfe möglich.