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24.11.2020 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Neue S2k-Leitlinie zur stationären Behandlung von COVID-19

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Wann ist eine stationäre und wann eine intensivmedizinische Betreuung von Coronapatienten erforderlich? Dazu gibt die neue Leitlinie Empfehlungen – ganzheitlich und fächerübergreifend. 14 Fachgesellschaften waren beteiligt.

Mit der steigenden Zahl an Covid-19-Infektionen erhöht sich auch die Anzahl der behandlungsbedürftigen Patienten in den Kliniken. Unter Federführung der drei Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) erarbeiteten insgesamt 14 Fachgesellschaften die neue S2k-Leitlinie zur stationären Behandlung von COVID-19. Sie ergänzt die intensivmedizinische S1-Leitlinie vom März 2020 um den gesamtstationären Bereich.

Strukturiert, sicher und ressourcenschonend behandeln

„Mit der neuen S2k-Leitlinie ist es uns erstmals gelungen, alle Therapieempfehlungen für die stationäre Behandlung von COVID-19 Patienten zusammenzufassen“, erläutert Professor Dr. med. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie. „Somit können wir die Therapie endlich ganzheitlich und fächerübergreifend betrachten, da alle beteiligten Fachgruppen in die Erstellung einbezogen waren“, so Kluge, der auch Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ist. Die Leitlinie umfasst Empfehlungen über den gesamten Verlauf der stationären Behandlung – von der Aufnahme und Diagnostik über die Therapie bis hin zur weiteren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus wurden viele andere Aspekte wie Besonderheiten bei pädiatrischen Patienten, ethische und palliativmedizinische Aspekte berücksichtigt.

So definiert die Leitlinie etwa, wann eine stationäre und wann eine intensivmedizinische Betreuung erforderlich ist. „Bei Patienten mit ausgeprägter Atemnot, deutlich erhöhter Atemfrequenz und Abfall der Sauerstoffsättigung, ist eine Verlegung auf die Intensivstation angezeigt. Die Leitlinie gibt dem Klinikpersonal bereits für diese Phase Empfehlungen an die Hand“, sagt Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Präsident der DGIIN und Leiter des ECMO Zentrums an der Lungenklinik Köln-Merheim.

Einhaltung von Hygieneregeln entscheidend

Professor Dr. med. Uwe Janssens, Präsident der DIVI und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler betont, dass für die stationäre Behandlung von Covid-19-Patienten die Einhaltung von strengen Hygieneregeln entscheidend ist – „auch und besonders, um das Personal zu schützen.“ Die Leitlinie empfiehlt die strikte Einhaltung der Basishygiene, einschließlich der Händehygiene, sowie das korrekte Tragen von adäquater persönlicher Schutzausrüstung. Dies sei im Umgang mit den Patienten unabdingbar, wie Janssens bekräftigt.

Ein wichtiges Kapitel befasst sich mit der medikamentösen Therapie. „Zu Beginn der Pandemie wurden weltweit verschiedenste Substanzen ohne klare Datenlage eingesetzt“, so PD Dr. Christoph Spinner, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie. „Wir legen den aktuellen, Stellenwert der eingesetzten Medikamente in der Leitlinie ausführlich dar, eine Sterblichkeitsreduktion konnte bisher nur für Dexamethason bei schwer kranken Patienten nachgewiesen werden.“ (SK)

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