Unter Federführung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) haben 17 medizinische Fachgesellschaften jetzt eine S1-Leitlinie über eine nationale Teststrategie für Mitarbeitende im Gesundheitswesen veröffentlicht.
Die wichtigste Forderung: „Kein Gießkannenprinzip, sondern gezielt nach Relevanz testen“, so Professor Uwe Janssens, Erstautor der Leitlinie, Präsident der DIVI und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. Einher geht ein dringender Appell an Politiker im gesamten Bundesgebiet, sich mit dem vorgelegten Konzept auseinanderzusetzen. Denn: Mitarbeiterschutz heißt immer auch Patientenschutz! Und: Die Kosten müssen einheitlich geregelt werden und dürfen nicht zu Lasten der Mitarbeitenden oder den jeweiligen Einrichtungen und Praxen gehen.
Die Zahl der COVID-19-Fälle ist unter den Tätigen in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sehr hoch – nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) liegt der Anteil bei 10,3%. Von den rund 26.000 infizierten Health Care Workers (HWCs) in Deutschland mussten etwa 1.100 im Krankenhaus behandelt werden, 63 verstarben.
Die Zeit sei reif, die nationale Teststrategie des RKIs zu spezifizieren und über Priorisierungen nachzudenken, erklärt Janssens. In der Leitlinie werden vier Kriterien genannt:
- Grad des Infektionsrisikos (Arbeit in Bereichen mit einem höheren Infektionsrisiko, z.B. Intensivstation oder Notaufnahmen)
- Art der Risikotätigkeit (z.B. Durchführung von Prozeduren mit Aerosolbildung)
- Signalwert des lokalen SARS-CoV-2 Wertes (mehr als 50/100.000 Infektionen in den letzten 7 Tagen)
- Lokales Ausbruchsgeschehen (Hot-Spot-Gebiet oder relevante Anzahl von betreuten COVID-19-Patienten auf Stationen oder in Einrichtungen bzw. Praxen)
Übertestung vermeiden!
„Aktuell liegen die wöchentlichen Testkapazitäten der Labore für Corona-Tests (RT-PCR) bei ca. 1,4 Millionen Untersuchungen. Wir beschäftigen aber in Deutschland alleine etwa fünf Millionen Mitarbeiter im Gesundheitswesen“, weiß Janssens. Das RKI empfehle eine regelmäßige Testung alle 14 Tage für Health Care Workers (HCWs) – auch ohne Symptome unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage. „Das funktioniert also nicht. Eine Übertestung sollten wir unbedingt vermeiden!“ Zudem stehen Herbst und Winter vor der Tür und damit auch weitere Virusinfektionen wie der normale Schnupfen oder die gefährlichere Influenza. „Nicht jeder, der will, kann und sollte getestet werden“, fasst Janssens das Anliegen der Leitlinie zusammen. „Aber für diejenigen, die ihre persönliche Gesundheit täglich bei der Arbeit in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Pflege und in Arztpraxen aufs Spiel setzen, sollten Testkapazitäten vorhanden sein!“ Auch die Finanzierung müsse glasklar geregelt werden und nicht zu Lasten der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen oder den ambulanten bzw. stationären Einrichtungen oder Praxen gehen. Die Politik müsse nun der Strategie-Empfehlung auch Taten folgen lassen. (Kk)
Die S1-Leitlinie „SARS-CoV-2 Infektion bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen – Bedeutung der RT-PCR Testung“ kann bei der AWMF kostenlos heruntergeladen werden: |