Die Omikronwelle lässt auch die Zahl der Verdachtsanzeigen auf eine berufsbedingte Corona-Erkrankung deutlich wachsen. Das meldet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Seit Beginn der Pandemie haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mehr als 350.000 Verdachtsanzeigen auf das Vorliegen einer Berufskrankheit (BK) zu COVID-19 erhalten. Das teilte am Mittwoch der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger mit.
Besonders hoch war demnach das Aufkommen im ersten Halbjahr 2022. Allein von Januar bis Juni seien 175.430 BK-Anzeigen bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eingegangen – mehr als im gesamten Vorjahr. Mit 131.757 Verdachtsfällen entfalle dabei der Großteil der BK-Anzeigen auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Die Omikron-Welle beeinflusst damit laut DGUV auch das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung deutlich.
Seit Beginn der Pandemie habe die DGUV bereits in 195.739 Fällen COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt. Das können nur Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege geltend machen. Insgesamt verzeichnete die DGUV bisher über 220.000 Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Corona. (ne)