Die Medizinischen Dienste reagieren auf die Corona-Entwicklung – der Schutz der Versicherten soll Vorrang vor der körperlichen Untersuchung haben.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) haben aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort jedwede Form der körperlichen Untersuchung ausgesetzt. Wie lange die Regelung gilt, ist derzeit offen.
Statt der körperlichen Untersuchungen werden die Medizinischen Dienste der Mitteilung zufolge die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen beziehungsweise ihren Bezugspersonen vornehmen. Darüber hinaus würden auch für andere Begutachtungsanlässe alternative Vorgehensweisen festgelegt, die eine Begutachtung ohne körperliche Untersuchung ermöglichen und damit die Versorgung des Versicherten sicherstellen.
Die Regelprüfungen der Qualität nach Paragraf 114 SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen ist bereits bis vorläufig Ende Mai ausgesetzt. Ziel der Prüf-Aussetzung ist, das Infektionsrisiko für besonders verletzliche Personengruppen zu vermindern. (mu)